Die anstehenden Änderungen bei Überstundenzuschlägen und Feiertagsentgelt ab 2026 bringen bedeutende Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sich. Diese Veränderungen zielen darauf ab, die Attraktivität von Berufen, die häufig Mehrarbeit erfordern, zu erhöhen, und sorgen gleichzeitig für eine klare und einheitliche Handhabung in der Abrechnung.
Steuerfreie Überstundenzuschläge
Ab dem 1. Januar 2026 können Arbeitgeber bis zu 15 Überstundenzuschläge steuerfrei auszahlen, sofern der Gesamtbetrag 170 Euro pro Monat nicht überschreitet. In den Jahren 2024 und 2025 war eine befristete Erhöhung auf 200 Euro für bis zu 18 Überstunden zulässig, jedoch ist diese Regelung nun ausgelaufen. Blickt man in die Zukunft, soll ab 2027 die frühere Regelung, die eine Steuerfreiheit für 120 Euro pro Monat bei maximal 10 Überstunden vorsah, wieder in Kraft treten, es sei denn, es werden weitere Änderungen beschlossen.
Feiertagsarbeitsentgelt
Ebenso werden ab 2026 bis zu 400 Euro an Feiertagsarbeitsentgelt monatlich steuerfrei abgerechnet. Diese Neuregelung stellt eine Rückkehr zur Steuerfreiheit dar, die nun gesetzlich manifestiert wurde. Innerhalb der 400-Euro-Grenze sind auch Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit enthalten. Diese Klarstellung sorgt für eine Vereinheitlichung und erleichtert die Abrechnung solcher Zuschläge.
Auswirkungen und Vorteile
Die Anpassungen resultieren in einem höheren Nettoentgelt bei Mehrarbeit, was insbesondere dazu beitragen soll, Berufe in der Gastronomie und der Pflege attraktiver zu machen. Zudem schaffen diese Regelungen Klarheit und einheitliche Standards bei der Abrechnung von Überstunden- und Feiertagsarbeit, was sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zugutekommt. Die Änderungen bieten daher einen wichtigen Schritt in Richtung gerechter und transparenter Arbeitsvergütungen.


