Ab dem 1. Januar 2026 steht Wien eine bedeutende Änderung beim Wohnbauförderungsbeitrag bevor, da dieser von 1,0 % auf 1,5 % erhöht wird. Diese Erhöhung betrifft sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, die jeweils nun 0,75 % statt bisher 0,5 % leisten müssen.
Einführung einer Zweckbindung
Neben der Erhöhung des Beitrags wird zudem eine gesetzliche Zweckbindung eingeführt. Dies bedeutet, dass die eingezogenen Mittel gezielt für den Wohnbau sowie für soziale Infrastrukturmaßnahmen wie Schulen und Spitäler verwendet werden sollen.
Betroffene und Ausnahmen
Die Erhöhung des Beitrags gilt für alle Arbeitnehmer, die über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, und deren Beschäftigungsort sich in Wien befindet. Von dieser Änderung ausgenommen sind jedoch Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, AG-Vorstände und freie Dienstnehmer.
Auswirkungen auf Unternehmen
Unternehmen in Wien müssen sich auf eine dauerhafte Anhebung der Lohnnebenkosten um 0,25 Prozentpunkte beim Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung gefasst machen. Bei einem Bruttomonatsentgelt von 1.000 Euro wird der jährliche Beitrag um 30 Euro steigen.
Auswirkungen auf Mitarbeiter
Auch der Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung erhöht sich um 0,25 Prozentpunkte. Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro nun jährlich 63 Euro weniger im Vergleich zu anderen Bundesländern erhalten wird. Dabei kann die steuerliche Absetzbarkeit der Sozialversicherungsbeiträge den Nettoverlust für die Arbeitnehmer etwas abmildern.
Handlungsempfehlungen
Firmen, insbesondere jene mit einem hohen Personalaufwand, sollten die entstehenden Mehrbelastungen in ihre Preisgestaltung und Kalkulationen für das Jahr 2026 integrieren. Mitarbeiter wiederum profitieren von der Möglichkeit, die Sozialversicherungsbeiträge steuerlich abzusetzen, was den Nettoverlust abfedern kann.


