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BBKG 2025: Steuerbetrug bekämpfen, Regeln verschärfen

Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 verstärkt den Kampf gegen Steuerbetrug. Es adressiert Luxusimmobilien, Barzahlungen und schützt Steuern in Insolvenzverfahren.

Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 – Neuerungen im Steuerrecht

Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) wurde eingeführt, um Steuerbetrug effektiver zu bekämpfen. Es umfasst Änderungen in den Bereichen Steuern, Sozialabgaben und Daten und zielt insbesondere auf missbräuchliche Finanzpraktiken ab, die häufig mit Luxusimmobilien und Insolvenzregelungen in Verbindung stehen.

Vorsteuerabzug bei Luxusimmobilien

Unter den neuen Regelungen des BBKG 2025 gelten Immobilien mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 2 Millionen Euro als Luxusobjekte. Vermietungen zu Wohnzwecken sind in diesem Zusammenhang umsatzsteuerbefreit, und ein Vorsteuerabzug auf die Anschaffungskosten solcher Objekte ist ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr möglich.

Beschränkung von Barzahlungen

Um Geldwäsche zu bekämpfen und die Finanzverwaltung zu entlasten, wird die maximale Barzahlung an das Finanzamt auf 10.000 Euro pro Tag begrenzt.

Vorrang von Abgaben in der Insolvenz

In der Insolvenz werden Umsatz- und Abzugsteuern vor rechtlichen Anfechtungen geschützt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Staat als Gläubiger zu stärken und sicherzustellen, dass Steuern vorrangig befriedigt werden.

Erleichterungen und Verschärfungen beim Verkürzungszuschlag

Die Grenze für Nachforderungen wird auf 100.000 Euro angehoben. Bei Forderungen, die 50.000 Euro übersteigen, wird der Verkürzungszuschlag von 10 % auf 15 % erhöht, um eine stärkere Abschreckung gegenüber Steuerverkürzungen zu bieten.

Auftraggeberhaftung für Leiharbeiter

Die Haftungsbeträge für Sozialversicherungen und lohnabhängige Steuern werden erhöht. Dies soll den Druck auf Generalunternehmer erhöhen, seriöse Subunternehmen zu wählen und damit die Verantwortung gegenüber den eingesetzten Leiharbeitern zu verbessern.

Zu Unrecht erklärte Verluste

Verluste, die zu Unrecht erklärt wurden, werden nun als Finanzstrafvergehen behandelt. Das Strafmaß orientiert sich dabei an der fiktiven Steuerersparnis, die durch die Verlusterklärung hätte erzielt werden können.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu diesen Bestimmungen sind im Rechtsinformationssystem unter den Bereichen Steuern und Sozialabgaben erhältlich.

Die Anpassungen aus dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 zielen darauf ab, Steuerehrlichkeit zu fördern und sorgen für mehr Transparenz und Sicherheit im Umgang mit Steuergeldern und Unternehmenspraktiken. Sie tragen dazu bei, Steuerbetrug zu reduzieren und die Integrität des Steuersystems zu stärken.