Kollektivvertrag 2024: Änderungen im Hotel- und Gastgewerbe
Der neue Kollektivvertrag im Hotel- und Gastgewerbe ab 1. November 2024 bietet Änderungen bei Arbeitszeit, Zuschlägen und Teilzeitregelungen.
Unsere Expertise ist Ihr Vorteil: Wir sind spezialisiert auf grenzüberschreitende Sachverhalte zwischen Deutschland und Österreich, kennen das deutsche Einkommensteuergesetz, sowie die Rechtslage und wissen um die ideale Zuordnung von Einkünften (Geschäftsführer-Bezüge, Vorstandsvergütungen, etc.).
Der neue Kollektivvertrag im Hotel- und Gastgewerbe ab 1. November 2024 bietet Änderungen bei Arbeitszeit, Zuschlägen und Teilzeitregelungen.
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