
Krypto-Meldepflicht 2026: Was Anleger wissen müssen
Das Krypto-Meldepflichtgesetz 2026 macht Krypto-Transaktionen transparent. Dienstleister müssen Kundendaten melden, Steuern und Dokumentation beachten.
Mit unserer Steuerberatung für deutsche Unternehmen in Österreich begleiten wir Sie bei allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen rund um Ihre Geschäftstätigkeit im Nachbarland.
Als erfahrene Kanzlei für grenzüberschreitende Steuerberatung in Deutschland und Österreich vereinen wir fundiertes Wissen zu beiden Steuersystemen – dank langjähriger Praxiserfahrung in der Beratung international agierender Unternehmen.
Wer als deutsches Unternehmen in Österreich aktiv wird, trifft auf andere Steuerregeln, Meldepflichten und Verwaltungswege. Ein spezialisierter Steuerberater für Deutschland und Österreich kennt die Unterschiede beider Länder und sorgt dafür, dass Sie keine teuren Fehler machen.
Wir wissen, wann eine Betriebsstätte entsteht, wie Sie Doppelbesteuerung vermeiden und welche Fristen im österreichischen Steuerrecht gelten. So sichern wir Ihnen nicht nur steuerliche Compliance, sondern unterstützen Sie dabei, Förderungen optimal zu nutzen sowie Pflichtbeiträge und Versicherungen korrekt abzuwickeln.
Ob Sie als Start-up den Markteintritt planen oder als etabliertes Unternehmen Ihr bestehendes Geschäft in Österreich optimieren möchten – wir bieten Ihnen eine grenzüberschreitende Steuerberatung, die steuerliche Hürden meistert und Chancen aus beiden Märkten gezielt nutzt.
Unsere Leistungen im Überblick:
Wer sowohl in Deutschland als auch in Österreich Einkünfte erzielt, läuft Gefahr, dass beide Staaten Anspruch auf die Besteuerung erheben. Damit Sie nicht doppelt zur Kasse gebeten werden, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) genau, welches Land in welchem Fall besteuern darf.
Wir prüfen Ihre individuelle Situation, klären die steuerliche Zuordnung Ihrer Einkünfte und sorgen für die korrekte Anwendung des Abkommens. So vermeiden Sie unnötige Steuerbelastungen und stellen sicher, dass alle Pflichten in beiden Ländern rechtssicher erfüllt werden.
Grenzgänger, die in einem Land wohnen und im anderen arbeiten, stehen vor besonderen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Herausforderungen. Unterschiedliche Bemessungsgrundlagen, Meldepflichten und bilaterale Abkommen erfordern eine passgenaue Beratung.
Wir von der GHP Steuerberatung GmbH unterstützen Sie dabei, Ihre steuerliche Situation optimal zu gestalten, prüfen die für Sie geltenden Regelungen und übernehmen alle notwendigen Formalitäten – von der Lohnabrechnung bis zur Abstimmung von Beiträgen in der Kranken- und Rentenversicherung.
Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da! Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an.
Deutsche Unternehmen können in Österreich umsatzsteuerpflichtig werden – etwa bei einer Betriebsstätte, dem Überschreiten von Lieferschwellen oder B2C- Leistungen. Für innergemeinschaftliche Lieferungen und bestimmte Dienstleistungen gelten besondere Nachweis- und Meldepflichten. Gerne beraten wir Sie dazu.
Eine Betriebsstätte entsteht in Österreich z. B., wenn Sie dort dauerhaft Geschäftsräume unterhalten, regelmäßig Projekte durchführen oder Personal einsetzen. Wir analysieren Ihre Geschäftstätigkeit und beraten Sie, ob und ab wann eine steuerliche Betriebsstätte vorliegt.
Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welches Land Einkünfte besteuern darf. Unser erfahrenes Team prüft Ihre Einkunftsarten, klärt die Zuordnung und stellt sicher, dass Sie keine unnötige Doppelbelastung tragen.
Unternehmen müssen in Österreich u. a. Sozialversicherungsbeiträge leisten, die abhängig von Unternehmensform und Beschäftigtenzahl variieren. Grundsätzlich kann man nur in einem Land versichert sein. GHP Steuerberatung unterstützt Sie bei der korrekten Anmeldung und laufenden Abwicklung.
Von Investitionszuschüssen bis zu zinsgünstigen Krediten – in Österreich gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Gerne informieren wir Sie darüber.
Grenzgänger profitieren von speziellen Regelungen, etwa zur Aufteilung der Steuerpflicht oder zu Homeoffice-Tagen. Wir prüfen, wie Sie diese Vorteile nutzen können, ohne rechtliche Risiken einzugehen.

Das Krypto-Meldepflichtgesetz 2026 macht Krypto-Transaktionen transparent. Dienstleister müssen Kundendaten melden, Steuern und Dokumentation beachten.

Ab 2026 werden bis zu 15 Überstundenzuschläge und 400 Euro Feiertagsentgelt monatlich steuerfrei, was höhere Nettoentgelte begünstigt.

Ab 2026 steigt die Haftung für lohnabhängige Abgaben bei Bauleistungen von 25 % auf 40 %. Erfahren Sie mehr über Haftungsumfang und Befreiungsmöglichkeiten.

VwGH-Urteil: Mantelkauftatbestand kann schon bei 55 % Anteilsübertragung eintreten. Wichtig für die Planungen von Unternehmensstrukturen und Verlustverwertbarkeit.

Rückwirkung bei Zusammenschlüssen: Geld investierende Gesellschafter profitieren ab Vertragsabschluss. Wichtige Änderungen nach VwGH-Entscheidung im UmgrStG beachten!

Ab 2026 gelten neue Kündigungsfristen und Kollektivvertragsoptionen für freie Dienstnehmer. Informieren Sie sich über gesetzliche Änderungen und Empfehlungen.