Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Events 2025
Erfahren Sie alles über die steuerliche Einordnung von Veranstaltungen und Teilnahmegebühren, inklusive Vorsteuererstattung und umsatzsteuerlicher Besonderheiten.
Die Lohnverrechnung in Österreich erfordert nicht nur fundiertes Fachwissen, sondern auch einen klaren Überblick über die zuständigen Institutionen und rechtlichen Vorgaben. Als Ihr Steuerberater in Österreich begleiten wir Sie von Anfang an – von der Auswahl passender Software-Lösungen bis hin zur vollständigen Einführung einer digitalen Personalverrechnung. Dabei klären wir alle Fragen rund um die Versicherungspflicht für Ihre österreichischen Mitarbeiter:innen.
Mit der GHP Steuerberatung GmbH an Ihrer Seite können Sie sich auf eine korrekte, rechtssichere und unkomplizierte Personal- und Lohnverrechnung in Österreich verlasen. Dank digitaler Prozesse reduzieren wir den Verwaltungsaufwand, schaffen transparente Abläufe und minimieren Fehlerquellen.
Zudem passen wir jede Abrechnung an die individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens an, berücksichtigen branchenspezifische Besonderheiten und ermöglichen deutschen Unternehmen in Österreich eine Abrechnung ohne Stolpersteine.
Als Experten in der grenzüberschreitenden Steuerberatung Deutschland – Österreich verstehen wir uns nicht nur als Dienstleister, sondern als verlässlicher Partner. Wir übernehmen die komplette Abwicklung Ihrer Lohn- und Personalverrechnung in Österreich und entlasten so Ihre internen Ressourcen.
Die Lohnsteuer in Österreich ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und basiert auf einem progressiven Tarif mit mehreren Stufen. Sie weist bei Freibeträgen, Absetzbeträgen und Fristen klare Unterschiede zu den deutschen Regelungen auf.
Wer hier Personal beschäftigt, sollte diese Unterschiede kennen, um Nachforderungen oder Strafen zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Berechnung und fristgerechten Abgabe aller Meldungen – für eine reibungslose und rechtssichere Abwicklung.
Gerade bei Grenzgängern zwischen Österreich und Deutschland ist die korrekte Zuordnung der Lohnsteuer besonders wichtig und sollte sorgfältig geprüft werden. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt, in welchem Land die Einkünfte zu versteuern sind.
Unser erfahrenes Team stellt sicher, dass die Lohnsteuer korrekt abgeführt wird, alle Meldepflichten erfüllt sind und Sie die Vorteile der bestehenden Abkommen optimal nutzen.
Eine österreichische Betriebsstätte bringt für deutsche Unternehmen oft zusätzliche organisatorische Aufgaben mit sich – insbesondere bei der Lohnverrechnung. Wir helfen Ihnen, Abläufe effizient zu strukturieren, Verantwortlichkeiten klar zu definieren und Schnittstellen zu Behörden oder Sozialversicherung reibungslos zu gestalten.
Wenn deutsche Unternehmen in Österreich Mitarbeiter beschäftigen, ist es oft die beste Lösung, die Lohnabrechnung erstellen zu lassen – und zwar von Experten, die die österreichischen Regelungen im Detail kennen.
Die GHP Steuerberatung GmbH übernimmt den gesamten Prozess vor Ort: von der Erfassung der relevanten Daten über die Berechnung nach österreichischem Recht bis hin zur fristgerechten Übermittlung an Behörden und Sozialversicherung. So stellen wir sicher, dass Ihre Abrechnung korrekt, rechtssicher und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand erledigt wird.
Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da! Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an.
In Österreich umfasst die Lohnverrechnung die Berechnung von Brutto- und Nettogehältern, die Abfuhr von Lohnsteuer sowie die Meldung und Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Sie muss monatlich erfolgen und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die GHP Steuerberatung übernimmt für Sie den gesamten Prozess – von der Datenerfassung bis zur fristgerechten Übermittlung an die Behörden.
Die Lohnsteuer wird grundsätzlich in dem Staat abgeführt, in dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten regelt das Doppelbesteuerungsabkommen, welches Land besteuern darf.
Ja, zwischen Österreich und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es legt fest, welches Land Einkünfte besteuern darf, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden und Rechtssicherheit für Arbeitnehmer:innen und Unternehmen zu schaffen.
Sozialversicherungsbeiträge sind in der Regel in dem Staat zu entrichten, in dem die Beschäftigung stattfindet. GHP unterstützt Sie bei der Anmeldung und laufenden Abwicklung in Österreich, auch wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat.
Eine österreichische Betriebsstätte ist ein fester Geschäftsstandort, an dem die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Sie kann steuerliche Pflichten wie Lohnverrechnung, Umsatzsteuerregistrierung oder Körperschaftsteuerpflicht auslösen.
Die Lohnsteuer in Österreich basiert auf einem progressiven Tarif mit sieben Stufen, beginnend bei 0 % und steigend bis 55 % für sehr hohe Einkommen. Freibeträge und Absetzbeträge können die Steuerlast reduzieren.
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