Einführung der Gebührenbefreiung

Im Rahmen eines umfassenden Wohn- und Baupakets, das darauf abzielt, den Erwerb von Wohnimmobilien finanziell attraktiver zu machen, hat die Regierung beschlossen, ab dem 1. April 2024 bestimmte Gebühren bei der Anschaffung von Immobilien zu streichen. Diese Maßnahme betrifft die Grundbuch- und Pfandrechteeintragungsgebühr, sofern die Immobilie zum eigenen Wohnzweck genutzt wird.

Erklärung von Grundbuch- und Pfandrechtsgebühren

Die Grundbuchgebühr, die normalerweise 1,1 Prozent des Kaufpreises der Immobilie beträgt, wird beim Immobilienkauf fällig, um den neuen Eigentümer offiziell im Grundbuch einzutragen. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das alle Rechte an Grundstücken und Immobilien dokumentiert. Durch die Eintragung wird rechtlich anerkannt, dass der Käufer der neue Eigentümer der Immobilie ist.

Die Pfandrechteintragungsgebühr, die 1,2 Prozent des Wertes des Pfandrechts beträgt, wird erhoben, wenn ein Kreditinstitut, wie beispielsweise eine Bank, ein Pfandrecht am gekauften Grundstück oder an der Immobilie einträgt. Ein Pfandrecht ist eine Sicherheit für den Kreditgeber, falls der Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen kann. Durch das Pfandrecht kann der Kreditgeber im Falle eines Zahlungsausfalls Anspruch auf das Grundstück oder die Immobilie erheben.

Gebührenbefreiung bei Immobilienkäufen

Gebührenbefreiung und ihre Grenzen

Die neue Regelung sieht vor, dass Käufer bei einem Immobilienkaufpreis bis zu 500.000 Euro von diesen Gebühren befreit sind. Dies stellt eine erhebliche finanzielle Ersparnis dar, da die Gebühren zusammen bis zu 2,3 Prozent des Kaufpreises ausmachen können. Liegt der Kaufpreis über 500.000 Euro, so werden die Gebühren nur auf den Betrag erhoben, der diese Grenze überschreitet.

Diese Gebührenbefreiung ist jedoch ausschließlich auf käufliche Rechtsgeschäfte beschränkt, das heißt, die Regelung findet keine Anwendung bei Immobilienübertragungen durch Schenkung oder Erbschaft.

Bedingungen für die Inanspruchnahme der Befreiung

Um von dieser Befreiung zu profitieren, müssen Anträge auf Eintragung zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 gestellt werden. Die Immobilientransaktion selbst kann jedoch bereits ab dem 1. April 2024 vollzogen werden.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gebührenbefreiung ist, dass der Erwerber die Immobilie als seinen Hauptwohnsitz nutzt. Der Nachweis hierüber muss spätestens drei Monate nach Übergabe oder Fertigstellung der Immobilie erbracht werden, darf jedoch nicht später als fünf Jahre nach der Eintragung im Grundbuch erfolgen. Versäumt der Eigentümer diesen Nachweis, werden die ursprünglich erlassenen Gebühren vom Grundbuchgericht nachträglich eingefordert.

Konsequenzen bei Verstoß gegen die Bedingungen

Darüber hinaus gilt, dass, sollte die Immobilie innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf verkauft oder der Hauptwohnsitz aufgegeben werden, die zuvor erlassenen Gebühren nachträglich entrichtet werden müssen. Betroffene Eigentümer sind verpflichtet, solche Änderungen innerhalb eines Monats dem Grundbuchgericht zu melden.

AspektDetails
Geltungsbereich der BefreiungImmobilienkauf zur eigenen Wohnnutzung
Befreite GebührenGrundbuchgebühr (1,1% des Kaufpreises) und Pfandrechteintragungsgebühr (1,2% des Pfandrechts)
Gültigkeit der Maßnahme1. April 2024 bis 30. Juni 2026, Anträge müssen in diesem Zeitraum gestellt werden
KaufpreisgrenzeBis zu 500.000 Euro Kaufpreis volle Gebührenbefreiung, darüber hinaus Gebühren nur auf den Mehrbetrag
EinschränkungenGilt nur für käufliche Rechtsgeschäfte, nicht für Schenkungen oder Erbschaften
Voraussetzung für die BefreiungNeuer Eigentümer muss Hauptwohnsitz in der Immobilie begründen
Nachweis des HauptwohnsitzesMuss innerhalb von drei Monaten nach Übergabe oder Fertigstellung, spätestens aber fünf Jahre erfolgen
Rückzahlung der GebührenBei Verkauf der Immobilie oder Aufgabe des Hauptwohnsitzes innerhalb von fünf Jahren
Meldepflicht bei ÄnderungenÄnderungen müssen innerhalb eines Monats dem Grundbuchgericht gemeldet werden

 

Übersichtliche Mindmap zur Gebührenbefreiung bei Immobilienkäufen mit hervorgehobenen Details zu Gebühren, Geltungsbereich und Bedingungen.