Steuerfreie Vergütungen für Wahlbeisitzer im Jahr 2024. 

Im Zuge des Superwahljahrs 2024 sind die Vergütungen für Einsatzkräfte am Wahltag von der Steuer befreit worden, allerdings gelten bestimmte Höchstgrenzen.

Personen, die am Wahltag oder an den darauffolgenden Tagen in lokalen Wahlbehörden tätig sind, können von dieser Regelung profitieren. Die Vergütungen sind gemäß den relevanten Bundes- und Landesgesetzen von der Steuer ausgenommen.

Die gesetzlich festgelegten Höchstbeträge für die Steuerfreiheit entsprechen den Richtlinien der Nationalrats-Wahlordnung, die im Jahr 2024 aktualisiert wurden. Diese Beträge werden jährlich angepasst, wenn die Inflationsrate 10 Prozent übersteigt. Die festgelegten Obergrenzen sind:

33 Euro für Einsätze von bis zu drei Stunden 66 Euro für Einsätze von bis zu sechs Stunden 100 Euro für Einsätze über sechs Stunden 50 Euro für die Auswertung von Briefwahlen, die mehr als zwei Stunden dauern Sollte eine Gemeinde oder Wahlbehörde mehr als diese Beträge zahlen, ist der darüber hinausgehende Teil steuerpflichtig.

 
 
 
 
Zwei Frauen in einem Wahllokal, eine im Vordergrund blickt direkt in die Kamera.