Umsatzsteuerliche Aspekte des Dropshippings.

Dropshipping, eine moderne Vertriebsform im Online-Handel, unterliegt den umsatzsteuerlichen Regelungen eines Reihengeschäfts.

Erläuterung des Dropshippings: Ein Online-Verkäufer, bekannt als Dropshipper, bietet Produkte an, die er nicht selbst herstellt oder vorrätig hält, sondern die direkt vom Hersteller oder Großhändler an den Endkunden versendet werden. Dieses Konzept ist bereits seit Jahrzehnten als Reihengeschäft bekannt.

Die Vermarktung hat sich jedoch gewandelt: Auf Plattformen wie TikTok, Instagram und YouTube werden attraktive und preiswerte Artikel in kurzen Videosequenzen vorgestellt und im eigenen Online-Shop verkauft. Oftmals sind die Anbieter junge Leute, die sich der steuerlichen Implikationen nicht bewusst sind. Besonders die umsatzsteuerlichen Vorschriften sind komplex, insbesondere wenn die Produkte aus dem Ausland stammen.

Konzept des Reihengeschäfts: In einem Reihengeschäft erfolgt eine Lieferung eines Produktes direkt vom Erstlieferanten zum Endempfänger, der meistens ein Privatkunde ist. Die übrigen Beteiligten sind umsatzsteuerliche Unternehmer. Innerhalb dieses Geschäfts wird nur eine Lieferung als „bewegte Lieferung“ bezeichnet, die möglicherweise steuerbefreit ist. Die restlichen Lieferungen gelten als „ruhende Lieferungen“. Die Identifizierung der bewegten Lieferung ist kritisch, da die Regelungen hierzu komplex sind.

Beispiel für Dropshipping:

  1. Ein österreichischer Dropshipper kauft Waren von einem Hersteller in China, die direkt an Kunden in Österreich versendet werden. Der chinesische Hersteller führt die Exportlieferung durch, die als bewegte Lieferung gilt, wobei der österreichische Dropshipper die Einfuhrumsatzsteuer von 20% entrichtet. Die anschließende Lieferung an den österreichischen Privatkunden ist die ruhende Lieferung und wird mit der österreichischen Umsatzsteuer belastet.

  2. Wenn die Ware an einen deutschen Kunden geliefert wird, fällt die deutsche Einfuhrumsatzsteuer von 19% an. Der Dropshipper muss sich für die Umsatzsteuer in Deutschland registrieren.

  3. Ein weiteres Szenario involviert einen Drittlands-Lieferanten, der die Ware in die EU einführt, verzollt und versteuert. In diesem Fall ist der chinesische Lieferant der Schuldner der deutschen EUSt und stellt die Rechnung inklusive deutscher Umsatzsteuer aus. Beide beteiligten Unternehmen müssen sich in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Dropshipping ein einfaches Geschäftsmodell zu sein scheint, die umsatzsteuerlichen Regelungen jedoch komplex sind. Es empfiehlt sich, vor Geschäftsaufnahme einen Steuerberater zu konsultieren.