BFG-Erkenntnis: Keine Vorsteuerkorrektur bei Immo-Verkäufen

BFG-Erkenntnis zur Vorsteuerkorrektur bei steuerfreien Immobilienverkäufen

In einem wegweisenden Erkenntnis vom 15. Juni 2022 hat das Bundesfinanzgericht (BFG) entschieden, dass bei steuerfreien Immobilienverkäufen keine Vorsteuerkorrektur erforderlich ist. Diese Entscheidung bringt erhebliche Veränderungen für Steuerberater und Steuerpflichtige mit sich, die ihre bisherigen Routinen und Praktiken anpassen müssen.

Wesentliche Punkte des Erkenntnisses

Das Kernelement des BFG-Erkenntnisses ist, dass die Vorsteuerkorrektur gemäß § 12 Abs. 1 Z 3 UStG nur dann anzuwenden ist, wenn der Steuerpflichtige den Gegenstand der Lieferung oder Dienstleistung im eigenen Namen und für eigene Rechnung verwendet. Bei steuerfreien Immobilienverkäufen verwendet der Verkäufer den Gegenstand jedoch nicht für eigene Zwecke, sondern überträgt diesen an den Käufer. Daraus folgt, dass eine Vorsteuerkorrektur in diesen Fällen nicht erforderlich ist.

Hintergrund und Durchführung

Das Bundesfinanzgericht stellte klar, dass die Anwendung von § 12 Abs. 1 Z 3 UStG lediglich auf Fälle beschränkt ist, in denen eine Eigenverwendung durch den Steuerpflichtigen erfolgt. Da bei steuerfreien Immobilienverkäufen die Immobilie an den Käufer übertragen wird und nicht für eigene Zwecke genutzt wird, entfällt die Notwendigkeit einer Vorsteuerkorrektur.

Auswirkungen auf Praxis und Buchführung

Praxis der Steuerberater und Steuerpflichtigen

Diese Entscheidung des Bundesfinanzgerichts wird voraussichtlich von den Steuerbehörden übernommen werden, was bedeutet, dass die Vorsteuerkorrektur bei steuerfreien Immobilienverkäufen künftig nicht mehr angewendet wird. Steuerberater und Steuerpflichtige müssen sich auf diese Änderung einstellen und ihre bisherigen Praktiken entsprechend anpassen.

Buchführung und Jahresabschlüsse

Steuerpflichtige sind aufgefordert, ihre Buchführung und Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit diesem Erkenntnis anzupassen. Die Vorsteuerkorrektur darf bei den genannten Verkäufen nicht mehr berücksichtigt werden, was eine Anpassung der entsprechenden buchhalterischen Prozesse notwendig macht.

Fazit

Die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts bringt weitreichende Veränderungen für Steuerberater und Steuerpflichtige zur Folge. Es wird erwartet, dass sowohl Steuerbehörden als auch Steuerpflichtige die Vorsteuerkorrektur bei steuerfreien Immobilienverkäufen künftig nicht mehr anwenden. Dies erfordert eine sorgfältige Anpassung der buchhalterischen Prozesse und eine genaue Prüfung der gesetzlichen Vorschriften, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

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