Mitarbeiterprämie 2024: Bis zu 3.000 Euro abgabenfrei

Einführung der Mitarbeiterprämie 2024

Im Jahr 2024 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Diese Regelung ist vorerst nur für das Jahr 2024 vorgesehen und weist im Vergleich zu den Teuerungsprämien der Jahre 2022 und 2023 eine höhere Komplexität auf.

Voraussetzungen und Regelungen

Lohngestaltende Vorschrift

Die gesamte Prämie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen. Anders als bei der Prämie der Vorjahre, bei der bis zu 2.000 Euro ohne zusätzliche Bedingungen ausbezahlt werden konnten und erst bei einem weiteren 1.000 Euro eine lohngestaltende Vorschrift erforderlich war, muss bei der Mitarbeiterprämie 2024 der gesamte Betrag entsprechende Vorschriften erfüllen. Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag (KV) unterliegen, müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiterprämie in ihrem KV vorgesehen ist.

Regelungen in Kollektivverträgen

Ist im Kollektivvertrag keine Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 enthalten, kann diese nicht abgabenfrei ausgezahlt werden. Einige Kollektivverträge, wie der KV für Spedition und Logistik (bis zu 700 Euro) und der KV für Telekom-Unternehmen (bis zu 1.500 Euro), haben bereits entsprechende Regelungen eingeführt. Andere Kollektivverträge erlauben ebenfalls die Zahlung einer Prämie, wobei die Höhe variieren kann.

Auszahlung und Bedingungen

Alle Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, die Prämie zu erhalten; eine sachliche Differenzierung nach beispielsweise Voll- oder Teilzeitbeschäftigung ist zulässig. Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung dürfen zusammen maximal 3.000 Euro betragen. Bei einer Überschreitung dieser Summe fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten für den übersteigenden Betrag an. Die Prämie muss als zusätzliche Zahlung erfolgen, die bisher nicht gewährt wurde; Umbauten von Gehalt oder bestehenden Prämien sind nicht gestattet. Zudem muss die Prämie auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, weshalb die Lohnverrechnung informiert werden muss.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag prüfen, um festzustellen, ob die abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist. Die konkrete Formulierung der Vereinbarung ist notwendig, und gegebenenfalls sollte Unterstützung in Anspruch genommen werden.

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