Mitarbeiterprämie 2024: Abgabenfreie Auszahlungen erklärt

Die Einführung der Mitarbeiterprämie im Jahr 2024 bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter abgabenfrei auszuzahlen. Diese Regelung ist jedoch komplexer als die der Teuerungsprämie der letzten Jahre.

Voraussetzungen und Regelungen

Lohngestaltende Vorschrift

Um die gesamte Prämie auszahlen zu können, muss sie auf einer lohngestaltenden Vorschrift basieren. Im Vergleich zur Teuerungsprämie der Vorjahre, bei der bis zu 2.000 Euro ohne zusätzliche Bedingungen ausgezahlt werden konnten und nur der dritte 1.000-Euro-Betrag einer lohngestaltenden Vorschrift bedurfte, ist dies bei der neuen Prämie für den gesamten Betrag erforderlich. Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag unterliegen, müssen sicherstellen, dass die Prämie hierin vorgesehen ist.

Regelungen in Kollektivverträgen

Falls im Kollektivvertrag keine entsprechende Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 enthalten ist, kann diese nicht abgabenfrei ausgezahlt werden. Einige Kollektivverträge, wie zum Beispiel der KV Spedition und Logistik mit einer Prämienhöhe von bis zu 700 Euro und der KV Telekom-Unternehmen mit bis zu 1.500 Euro, haben bereits Regelungen eingeführt. Andere Kollektivverträge erlauben ebenfalls die Zahlung einer Mitarbeiterprämie, wobei die Höhe variieren kann.

Auszahlung und Bedingungen

Damit eine abgabenfreie Auszahlung der Prämie möglich ist, müssen alle Arbeitnehmer die Chance haben, sie zu erhalten. Eine sachliche Differenzierung, zum Beispiel in Bezug auf Voll- oder Teilzeitbeschäftigung, ist zulässig. Die Kombination aus Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung darf zusammen nicht mehr als 3.000 Euro betragen. Für überschreitende Beträge fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten an. Die Prämie muss zudem eine zusätzliche Zahlung sein, die bisher nicht gewährt wurde. Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind also nicht erlaubt. Zudem muss die Auszahlung auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, was eine Information der Lohnverrechnung unabdingbar macht.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sollten daher ihren Kollektivvertrag sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob die abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist. Eine präzise Formulierung der Vereinbarung ist notwendig, um alle Voraussetzungen zu erfüllen. Bei Bedarf kann dabei auf Unterstützung zurückgegriffen werden, um die korrekte Umsetzung sicherzustellen.

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