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Investitionsfreibetrag 2024: Unterschiede und Optimierungstipps

Der Investitionsfreibetrag bietet 2024 bis zu 150.000 Euro für ökologische Investitionen. Einzigartige Bedingungen für IFB und inv. GFB beachten.

Im Jahr 2024 stehen Unternehmen verschiedene steuerliche Dienstleistungen zur Verfügung, um Investitionen steuerlich geltend zu machen. Zwei der zentralen Instrumente sind der Investitionsfreibetrag (IFB) und der Investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (inv. GFB). Diese bieten unterschiedliche Möglichkeiten und Einschränkungen, die genau verstanden werden sollten, um die steuerlichen Vorteile optimal nutzen zu können.

Wesentliche Unterschiede

Investitionsfreibetrag (IFB)

Der Investitionsfreibetrag steht Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften wie z.B. GmbHs zur Verfügung. Der Freibetrag beträgt 10%, wobei für ökologische Investitionen ein erhöhter Satz von 15% gilt. Der maximale Freibetrag beläuft sich auf 100.000 Euro, während für ökologische Investitionen bis zu 150.000 Euro in Anspruch genommen werden können. Förderbare Investitionen umfassen neues, abnutzbares Anlagevermögen, das mindestens vier Jahre im Inland genutzt wird. Auch unkörperliche Wirtschaftsgüter fallen darunter, jedoch sind Gebäudeinvestitionen nicht förderbar. Besonders hervorzuheben ist, dass der IFB auch bei Verlust geltend gemacht werden kann.

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (inv. GFB)

Der inv. GFB ist hingegen nur für natürliche Personen und Mitunternehmer nutzbar und nicht für GmbHs. Der Prozentsatz beginnt bei 13% und fällt degressiv auf 4,5% ab. Der maximale Freibetrag beträgt 46.400 Euro. Der inv. GFB fördert insbesondere Investitionen in Gebäude und bestimmte Wertpapiere gemäß § 14. Ein entscheidender Unterschied zum IFB ist, dass der inv. GFB bei Verlust nicht angewendet werden kann.

Wahlrecht

Unternehmen können entweder den IFB oder den inv. GFB für ein Wirtschaftsgut geltend machen. Interessant ist, dass der GFB-Grundfreibetrag bis zu einem Jahresgewinn von 33.000 Euro auch ohne Investition genutzt werden kann, mit 15% bis zu einem Maximum von 4.950 Euro.

Optimierung des steuerlichen Absetzbetrags

Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften sollten den IFB gezielt für Investitionen nutzen, falls der Gewinn über 33.000 Euro prognostiziert wird. Dabei sollten sie insbesondere ökologische Sachgüter in Betracht ziehen, während Wertpapierinvestitionen für den inv. GFB in Erwägung gezogen werden können.

Einschränkungen und Öko-Investitionen

Kapitalgesellschaften wie GmbHs sind ausschließlich auf den IFB beschränkt, und für Vermieter stehen keine dieser Freibeträge zur Verfügung. Ein erhöhter Öko-IFB kann für Investitionen in E-Autos, Fahrräder oder Photovoltaik-Anlagen genutzt werden. Hierbei spielen Förderungen durch die Kommunalkredit, das Umweltförderungsgesetz oder das Klima- und Energiefondsgesetz eine Rolle.

Orderbedingungen

Für die Nutzung muss das Wirtschaftsgut im Jahr der Geltendmachung übergeben worden sein; für Wertpapiere gilt, dass diese bis zum 31.12. im Depot liegen müssen.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu den Freibeträgen sind über das Unternehmensserviceportal verfügbar, das als Ressource für weiterführende Einblicke dienen kann.