Die Ausweitung der Offenlegungspflicht im Register für wirtschaftliche Eigentümer bringt wesentliche Änderungen in Bezug auf die Meldepflichten von Treuhandschaften und anderen wirtschaftlichen Eigentumsverhältnissen mit sich. Ziel dieser Anpassungen ist es, eine erhöhte Transparenz insbesondere bei Treuhandgeschäften und Beteiligungsketten zu schaffen.
Gesetzesänderungen und neue Meldepflichten
Mit der Novellierung des WiEReG 2023 wurde das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz Mitte des Jahres 2023 überarbeitet. Diese Änderungen fokussieren sich auf eine verstärkte Transparenz bei Treuhandschaftsvereinbarungen. Ab dem 1. Juli 2024 müssen Treuhandschaften gemeldet werden, wenn sie wirtschaftliches Eigentum für Personen begründen, die nicht Partei der Vereinbarung sind.
Auswirkungen auf Treuhandschaften innerhalb der Beteiligungskette
Die Meldepflicht bezieht sich auf Treuhandschaftsverhältnisse, durch die eine natürliche Person als wirtschaftliche Eigentümerin festgelegt wird oder bei denen es Änderungen im Umfang des Eigentums gibt. Treuhandschaften mit einer Beteiligung von weniger als 25% sind von dieser Pflicht ausgenommen, da sie keinen relevanten Einfluss auf das wirtschaftliche Eigentum haben.
Erhöhte Transparenz im Kontext von Trusts und Stiftungen
Für Trusts und Stiftungen sieht die Neuregelung vor, dass Treuhandschaftsverhältnisse explizit angegeben werden müssen, wenn Treuhänder auch als wirtschaftliche Eigentümer fungieren. Ein Beispiel wäre ein Stifter, der Vermögen treuhänderisch an eine Stiftung überträgt und dabei als Treuhänder oder Treugeber tätig ist. Diese Konstellationen müssen jetzt entsprechend gemeldet werden.
Empfehlungen und Fristen
Alle Änderungen im wirtschaftlichen Eigentum sind innerhalb von 4 Wochen zu melden, während für neue Treuhandverhältnisse diese Frist bei der nächsten regelmäßigen Meldung berücksichtigt werden muss. Es wird dringend empfohlen, eine professionelle Überprüfung der Treuhandschaftsverhältnisse durchzuführen, um Geldstrafen aufgrund unvollständiger Meldungen zu vermeiden.
Ausblick
Ein im Oktober 2024 veröffentlichter Ministerialentwurf zur Anpassung des FM-Geldwäschegesetzes könnte weitere Änderungen für die Behandlung von Treuhandschaften unter dem WiEReG nach sich ziehen. Die Auswirkungen auf die Praxis sind jedoch noch abzuwarten.
Dieses komplexe Meldeumfeld erfordert eine sorgfältige Beachtung der neuen Richtlinien, um die erhobenen Transparenzanforderungen zu erfüllen und rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.