[wpml]

Inflationsanpassung 2026: Neue Tarifstufen und Absetzbeträge

2026: Inflationsanpassung erhöht Einkommensteuertarifstufen um 1,733 %. Neue Absetzbeträge entlasten Steuerzahler angesichts wirtschaftlicher Veränderungen.

Mit der Inflationsanpassungsverordnung 2026 werden wichtige Änderungen im österreichischen Einkommensteuersystem eingeführt, um die Auswirkungen der Inflation zu berücksichtigen und die kalte Progression abzufedern. Diese Anpassungen treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft und betreffen sowohl die Tarifstufen als auch verschiedene Absetzbeträge.

Anpassung der Einkommensteuertarifstufen

Ab 2026 werden die Einkommensteuertarifstufen um 1,733 % angehoben, was den steuerlichen Belastungen entgegenwirken soll, die durch die kalte Progression entstehen. Die neuen Tarifstufen lauten wie folgt:

  • Einkünfte bis € 13.539 bleiben steuerfrei mit einem Steuersatz von 0 %.
  • Für Einkommen zwischen € 13.539 und € 21.992 wird ein Steuersatz von 20 % angewendet.
  • Einkommen im Bereich von € 21.992 bis € 36.458 unterliegen einem Steuersatz von 30 %.
  • Ein Steuersatz von 40 % gilt für Einkünfte zwischen € 36.458 und € 70.365.
  • Für Einkommen von € 70.365 bis € 104.859 werden 48 % angesetzt.
  • Einkünfte im Bereich von € 104.859 bis € 1 Mio. werden mit 50 % versteuert.
  • Ein Spitzensteuersatz von 55 % fällt auf Einkünfte über € 1 Mio. an.

Anpassung der Absetzbeträge

Neben den Tarifstufen werden auch die Absetzbeträge angepasst:

  • Der Verkehrsabsetzbetrag steigt von € 487,00 auf € 496,00.
  • Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag erhöht sich von € 790,00 auf € 804,00.
  • Der Pensionistenabsetzbetrag wird von € 1.002,00 auf € 1.020,00 angehoben.
  • Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis € 19.962 profitieren in der Praxis von Steuerfreiheit.

Diese Anpassungen sind das Ergebnis der ermittelten Inflation im Beobachtungszeitraum von Juli 2024 bis Juni 2025, die bei 2,6 % lag. Das Hauptziel dieser Maßnahmen ist es, die Steuerlast für die Bürgerinnen und Bürger unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedingungen zu verringern und eine gerechtere Verteilung der steuerlichen Belastung sicherzustellen.