Änderungen im Behindertengesetz 2025
Zum 1. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen im Behindertengesetz in Kraft, die darauf abzielen, den Zugang von Menschen mit Behinderung zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Diese Reformen sollen Unternehmen verpflichten, Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu ergreifen und gleichzeitig den Schutz und die Rechte von behinderten Arbeitnehmern zu stärken.
Barrierefreiheitsbeauftragter
Eine der zentralen Neuerungen ist die Verpflichtung für Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitern, einen Barrierefreiheitsbeauftragten zu ernennen. Dieser Beauftragte spielt eine entscheidende Rolle, indem er dafür sorgt, dass sowohl Mitarbeiter als auch externe Personen barrierefreien Zugang zu den angebotenen Leistungen und Einrichtungen haben. Hierbei liegt der Fokus darauf, bestehende Barrieren schnell zu erkennen und zu beseitigen, um eine inklusivere Arbeitsumgebung zu schaffen.
Rechte und Vorteile für begünstigte Behinderte
Begünstigt behinderte Dienstnehmer, also Personen mit einer Behinderung ab 50 %, werden durch einen erhöhten Kündigungsschutz besonders geschützt. Dies stärkt ihre Beschäftigungssicherheit und unterstützt die aktive Teilnahme am Arbeitsleben. Zudem profitieren Arbeitgeber, die begünstigt behinderte Personen beschäftigen, von steuerlichen Vorteilen, was Anreize schafft, ein diverseres Arbeitsumfeld zu fördern.
Unterscheidung: Behindertenpass vs. Behindertenstatus
Es ist wichtig, zwischen dem Behindertenstatus und dem Behindertenpass zu unterscheiden. Der Behindertenstatus ist für arbeitsrechtliche Begünstigungen entscheidend und wird durch ärztliche Sachverständige festgestellt. Im Gegensatz dazu dient der Behindertenpass als offizieller Nachweis einer Behinderung und ermöglicht diverse Vergünstigungen im privaten Bereich, ohne jedoch für arbeitsrechtliche Begünstigungen erforderlich zu sein. Er kann bequem online beantragt werden und erleichtert den Zugang zu unterschiedlichen Services und Ermäßigungen.
Weitere Informationen
Weitere Einzelheiten zu den Rechten begünstigt behinderter Menschen sowie zum Beantragungsprozess für den Behindertenpass sind auf den Websites der Arbeiterkammer und auf oesterreich.gv.at verfügbar. Diese Quellen bieten umfassende Informationen und praktische Hinweise für alle Betroffenen und Interessierten.
Zusammenfassend tragen die Änderungen im Behindertengesetz 2025 dazu bei, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zu verbessern und ein inklusives Arbeitsumfeld zu fördern. Unternehmen sind gefordert, ihren Beitrag zur Barrierefreiheit zu leisten, während begünstigt Behinderte von einem stärkeren rechtlichen Schutz profitieren.