Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2024 (AbgÄG 2024) werden entscheidende Änderungen bei der Gruppenbesteuerung implementiert, die wesentliche Auswirkungen auf Unternehmen haben können. Diese Neuerungen betreffen verschiedene Aspekte der steuerlichen Handhabung von Gruppenbegünstigungen und deren Verluste.
Verrechnungsverbot für Vorgruppenverluste
Das AbgÄG 2024 führt ein Verrechnungsverbot für vortragsfähige Verluste des Gruppenträgers ein, die aus Zeiten vor der Gruppenbildung stammen. Diese Verluste betreffen insbesondere Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste auf Beteiligungen und können nicht mehr verrechnet werden, wenn sie aus früheren Gruppenmitgliedschaften resultieren. Diese Regelung soll eine doppelte Verlustverwertung verhindern, insbesondere bei Gruppenerweiterungen, und erfordert eine klare Kommunikation innerhalb des Unternehmens.
Verlustzurechnung für ausländische Gruppenmitglieder
Ab 2024 besteht die Möglichkeit, Verluste ausländischer Gruppenmitglieder freiwillig nicht zuzurechnen. Zuvor bestand eine Pflicht zur Berücksichtigung dieser Verluste, was nun entfällt. Diese Änderung ermöglicht es Unternehmen, ihr Gruppenergebnis gezielt zu mindern, was wiederum Auswirkungen auf die Mindestbesteuerung haben kann. Wichtig ist, dass Unternehmen jährlich neu entscheiden können, ob sie die Verluste ausländischer Gruppenmitglieder einbeziehen möchten oder nicht.
Gruppenantrag über FinanzOnline
Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Möglichkeit, Gruppenanträge künftig elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Amtliche Vordrucke müssen dabei mit einer elektronischen Signatur versehen und hochgeladen werden. Obwohl die vollständige technische Umsetzung für 2025 geplant ist, besteht bis dahin die Möglichkeit, Anträge temporär als "sonstige Anbringen" hochzuladen. Diese Entwicklung stellt einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung und Effizienzsteigerung dar.
Wichtige Punkte
Die neue Gesetzgebung tritt für Anträge, die nach dem 3. Mai 2024 gestellt werden, in Kraft. Dies gibt Unternehmen die Möglichkeit, sich auf die Änderungen vorzubereiten und ihre Steuerstrategien entsprechend anzupassen. Unternehmen sollten die kommenden Entwicklungen in der technischen Bearbeitung von Gruppenanträgen in FinanzOnline aufmerksam verfolgen, um auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet zu sein.
Fazit
Mit den Änderungen durch das AbgÄG 2024 wird sowohl die Komplexität als auch die Flexibilität der Gruppenbesteuerung erhöht. Unternehmen sind gut beraten, sich ausführlich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen, um steuerliche Optimierungen gezielt vornehmen zu können. Die neue Gesetzgebung eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, erfordert jedoch gleichzeitig eine sorgfältige Planung und Überwachung.