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Kleinunternehmerpauschalierung 2025: Neue Steuergrenzen beachten

Ab 2025 steigt die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer auf 55.000 €. Erfahren Sie alles über neue Pauschalbeträge und umsatzsteuerliche Regelungen.

Mit dem Jahr 2025 treten bedeutende Änderungen in der steuerlichen Behandlung von Kleinunternehmern in Kraft. Diese Anpassungen betreffen sowohl die einkommensteuerliche Pauschalierung als auch die umsatzsteuerliche Regelung und haben potenziell weitreichende Auswirkungen auf kleinere Unternehmen.

Neuerungen bei Kleinunternehmerpauschalierung und -regelung

Einkommensteuerliche Kleinunternehmerpauschalierung

Eine der wesentlichen Änderungen in diesem Bereich ist die Anhebung der Umsatzgrenze für die einkommensteuerliche Kleinunternehmerpauschalierung auf 55.000 Euro brutto. Ab dieser Grenze wird die Pauschalierung ab 2025 gültig. Zudem gibt es eine Anwendungsgrenze, die bei Überschreitung von 60.500 Euro – inklusive einer 10% Toleranz – die Anwendung der Pauschalierung ausschließt. Die Regeländerungen beinhalten auch eine Erhöhung der Höchstbeträge für pauschale Betriebsausgaben, die von bisher 18.900 Euro auf 24.750 Euro und für Dienstleistungsbetriebe von 8.400 Euro auf 11.000 Euro steigen.

Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung

Für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung ist künftig eine Antragstellung in der EU über das BMF-Portal erforderlich, um die Kleinunternehmerbefreiung in anderen EU-Mitgliedstaaten in Anspruch zu nehmen. Zudem sind Meldepflichten eingeführt worden, die eine quartalsweise Umsatzmeldung sowie eine Berücksichtigung des unionsrechtlichen Schwellenwertes beinhalten. Ab Januar 2025 stehen die Verfahren und Anträge in FinanzOnline zur Verfügung, und berechtigte Unternehmen erhalten eine "Kleinunternehmer-Identifikationsnummer" mit dem Suffix "-EX" in Österreich, um ihre Anspruchsberechtigung zu kennzeichnen.

Hinweise für Kleinunternehmer

Die Nutzung des BMF-Portals ist bei Beantragungen in EU-Mitgliedstaaten zwingend vorgeschrieben. Regelmäßige Meldungen umfassen quartalsweise Umsatzmeldungen und die Berücksichtigung des unionsrechtlichen Schwellenwertes. Diese Neuerungen erfordern von kleineren Unternehmen eine sorgfältige Überprüfung und mögliche Anpassung ihrer steuerlichen Strategien. Eine solch strategische Anpassung ist notwendig, um die finanziellen und steuerlichen Planungen im Einklang mit den neuen Bestimmungen auszurichten.

Mit diesen Veränderungen müssen Kleinunternehmer einige neue Anforderungen erfüllen, die nicht nur bedeutende rechtliche Implikationen, sondern auch praktische Herausforderungen mit sich bringen können. Unternehmen sollten sich frühzeitig informieren und ihre Verfahren entsprechend anpassen, um die Vorteile der neuen Regelungen optimal nutzen zu können und mögliche rechtliche Fallstricke zu vermeiden.