Eine sorgfältige Übersicht über wichtige Steuertermine ist essenziell, um den steuerlichen Verpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Im zweiten Quartal 2025 stehen einige bedeutende Fristen an, die Unternehmer und Steuerzahler beachten sollten. Nachfolgend sind die wesentlichen Termine aufgeführt.
April 2025
Der Monat April beginnt mit der ersten Frist am 14. April 2025, wo die Intrastatmeldung für März fällig ist. Am 15. April 2025 sind mehrere Abgaben und Meldungen zu berücksichtigen: die Abgabe der Umsatzsteuer und Werbeabgabe für Februar, die Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das erste Quartal (hier ist eine Fristverlängerung möglich), sowie die Abgabe der Lohnabgaben für März. Der Monat endet mit dem 30. April 2025, dem Stichtag für die Meldung und Bezahlung der EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das erste Quartal. Zusätzlich müssen IOSS-Umsätze für März gemeldet und bezahlt werden, und es ist der Abgabetermin für die zusammenfassende Meldung für März oder das erste Quartal. Steuererklärungen für das Jahr 2024 in Papierform sind ebenfalls bis zu diesem Datum einzureichen.
Mai 2025
Im Mai sind folgende Termine zu beachten: Bis zum 15. Mai 2025 müssen Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer für das zweite Quartal geleistet werden. Ferner ist die Abgabe der Umsatzsteuer für März beziehungsweise das erste Quartal, die Werbeabgabe für März, sowie die Kammerumlage für das erste Quartal fällig. An diesem Tag sind zudem die Lohnabgaben für April einzureichen und die Intrastatmeldung für April durchzuführen. Am Monatsende, dem 31. Mai 2025, sind die Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige für das zweite Quartal zu zahlen.
Juni 2025
Der Juni beginnt mit dem 2. Juni 2025, dem Stichtag für die Meldung und Bezahlung der IOSS-Umsätze für April und der zusammenfassenden Meldung für den gleichen Monat. Weitere wichtige Termine sind der 16. Juni 2025, für die Intrastatmeldung für Mai, die Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer und Werbeabgabe für April, sowie die Abgabe der Lohnabgaben für Mai. Der 30. Juni 2025 markiert das Ende des Quartals mit der Abgabe von Steuererklärungen (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) für 2024 über FinanzOnline. Hier sollten zusätzlich Anträge auf Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuern aus 2024 gestellt werden. Außerdem sind IOSS-Umsätze für Mai zu melden und zu bezahlen sowie die zusammenfassende Meldung für Mai abzugeben.
Hinweis: Die rechtzeitige Einhaltung dieser Fristen ist unerlässlich, um Versäumnisgebühren und Strafen zu vermeiden. Eine vorausschauende Planung und Überprüfung durch einen Steuerberater wird als sinnvoll erachtet, um alle Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen.