Die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) vom 19. Dezember 2024 hat bedeutende Änderungen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelt mit sich gebracht. Vor dieser Entscheidung galt Feiertagsarbeitsentgelt als steuerfreier Zuschlag im Sinne des § 68 Abs. 1 EStG. Nun wird diese Art des Entgelts als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt.
Änderungen im Detail
Feiertagsentgelt
Arbeitnehmer behalten weiterhin ihren Anspruch auf Entgelt für arbeitsfreie Feiertage gemäß der bestehenden gesetzlichen Regelungen.
Steuerliche Änderungen bei Feiertagsarbeitsentgelt
Bei geleisteter Arbeit an Feiertagen haben Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzliches Entgelt. Dieses ist jedoch nur dann steuerfrei, wenn es ausdrücklich als Feiertagsarbeitszuschlag deklariert wird. Diese Unterscheidung ist entscheidend, um die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können.
Umsetzung und Fristen
Die neuen steuerlichen Regelungen treten ab dem Kalenderjahr 2025 in Kraft. Es besteht die Notwendigkeit, Anpassungen gegebenenfalls rückwirkend für den Zeitraum von Januar bis März 2025 vorzunehmen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Empfehlungen
Unternehmen sind angehalten, ihre Lohnverrechnungssysteme entsprechend anzupassen, um die geänderten gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß zu berücksichtigen. Eine eingehende steuerliche Beratung ist empfehlenswert, um notwendige Anpassungen im Bereich der Lohnbuchhaltung rechtzeitig und korrekt durchzuführen.
Die Änderungen im Steuerrecht erfordern ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit, um gesetzeskonform zu bleiben und potenzielle steuerliche Risiken zu minimieren. Beteiligte sollten sicherstellen, dass alle Anpassungen rechtzeitig erfolgen, um reibungslose betriebliche Abläufe zu gewährleisten.