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Ferialjobs: Steuern und Sozialversicherung einfach erklärt

Ferialjobs: Steuerliche Vorteile durch Arbeitnehmerveranlagung, Einkommensgrenzen für Familienbeihilfe und Sozialversicherungsaspekte verständlich erklärt.

Steuerliche und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte von Ferialjobs

In Österreich sind Ferialjobs nicht nur eine Möglichkeit für junge Menschen, erste berufliche Erfahrungen zu sammeln, sondern sie bringen auch verschiedene steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte mit sich, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber beachten sollten.

Steuerliche Konsequenzen

Für Ferialjobber, die als Angestellte arbeiten, kann es vorteilhaft sein, eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Unabhängig vom Einkommen ist dies bis zu fünf Jahre rückwirkend möglich und führt oft zu einer Steuergutschrift. Bei selbstständigen Tätigkeiten, etwa im Rahmen eines Werkvertrags oder freien Dienstvertrags, handelt es sich um Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Übersteigt das Einkommen dabei die Grenze von 13.308 Euro (beziehungsweise 14.517 Euro bei lohnsteuerpflichtigen Einkünften), ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung erforderlich.

Familienbeihilfe und Zuverdienstgrenze

Besonders wichtig für Studierende ist die Zuverdienstgrenze im Kontext der Familienbeihilfe. Wird diese Grenze von 17.212 Euro durch das Einkommen aus einem Ferialjob überschritten, besteht die Verpflichtung zur Rückzahlung der erhaltenen Familienbeihilfe, beginnend mit dem Jahr der Volljährigkeit. Einkünfte aus Waisenpensionen oder Sozialhilfe hingegen sind von der Zuverdienstberechnung ausgenommen.

Sozialversicherung

Ferialpraktikanten müssen berücksichtigen, dass sie der Pflichtversicherung unterliegen, wenn ihr Gehalt die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro monatlich übersteigt, was Sozialversicherungsabgaben nach sich zieht. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, Praktikanten korrekt zu entlohnen, um Strafen gemäß dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz zu vermeiden.

Weitere Informationen

Wird die Zuverdienstgrenze überschritten, muss die Familienbeihilfe im folgenden Jahr neu beantragt werden, vorausgesetzt, das Einkommen bleibt unterhalb der festgelegten Grenze. Weitere Regelungen, wie Nachtarbeitszuschläge und Optionen zur Flexibilisierung von Arbeitszeiten, sind ebenfalls im neuen Kollektivvertrag verankert und sollten beachtet werden.

Diese Informationen bieten eine generelle Orientierung in Bezug auf die in Österreich geltenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Ferialjobs. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater wird im Einzelfall empfohlen, um mögliche Fragen und persönliche Umstände optimal zu berücksichtigen.