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SteuerreportingVO 2025: Neue Regeln für Kapitalgewinne

Ab 2025 bringt die SteuerreportingVO Transparenz für Kapitalerträge, inklusive Kryptowährungen, und vereinfacht Verlustausgleich und Fehlervermeidung in Österreich.

Neue Steuerreporting-Verordnung für Kapitalvermögen in Österreich ab 2025

Einführung und Zielsetzung

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die Steuerreporting-Verordnung (SteuerreportingVO) in Kraft. Diese Neuregelung zielt darauf ab, die Transparenz und steuerliche Erfassung von Kapitalerträgen zu verbessern, einschließlich solcher aus Kryptowährungen.

Verpflichtungen für Finanzinstitutionen

Unter der neuen Verordnung sind Banken, Broker und Kryptodienstleister verpflichtet, einheitliche und detaillierte Steuerreportings für die Kapitalerträge ihrer Kund:innen zu erstellen. Diese Reportings umfassen Erträge aus Dividenden, Zinsen, Kursgewinnen sowie Kryptowährungen und berücksichtigen zudem Verluste aus Wertpapier- oder Kryptotransaktionen.

Vorteile der Verordnung

Die Einführung soll insbesondere drei wesentliche Vorteile bieten:

  • Transparenz: Es wird eine einheitliche Dokumentation aller Kapitalerträge und -verluste gewährleistet.
  • Verlustausgleich: Die Verordnung erleichtert einen depotübergreifenden Verlustausgleich erheblich.
  • Fehlervermeidung: Sie minimiert die Fehlerquote in der Steuererklärung, gerade bei komplexeren Investitionsportfolios.

Praktische Umsetzung

Inländische Finanzinstitute sind künftig verpflichtet, die erforderlichen Daten automatisch zu erfassen und auf Anfrage bereitzustellen. Bei Kapitalerträgen, die durch die Kapitalertragsteuer (KESt) – 25 % für Zinsen und 27,5 % für Dividenden/Kursgewinne – abgedeckt sind, entfällt in der Regel die Notwendigkeit einer Steuererklärung, es sei denn, ein Verlustausgleich wird angestrebt. Bei ausländischen Erträgen ohne KESt-Abzug bleibt jedoch weiterhin eine manuelle Deklaration erforderlich, wobei die Reportings als Nachweis dienen.

Empfehlungen

Auch ohne Inanspruchnahme eines Verlustausgleichs sind die erstellten Reports für Dokumentationszwecke von Nutzen. Bei komplexen Anlageportfolios ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren. Ebenso sollten Kryptowährungs-Investor:innen darauf achten, dass ihre genutzten Plattformen die neuen KESt-Vorgaben einhalten.

Fazit

Die neue Verordnung vereinfacht das Steuerreporting erheblich und trägt dazu bei, Krypto-Einkünfte den klassischen Kapitalvermögenswerten gleichzustellen. Anleger:innen sollten die Möglichkeit eines Verlustausgleichs, wo sinnvoll, nutzen und sich gegebenenfalls steuerlich beraten lassen, um sämtliche Vorteile der Verordnung umfassend auszuschöpfen.