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ViDA: Verpflichtende E-Rechnung im EU-B2B-Handel ab 2030

Die EU-Reform ViDA macht strukturierte E-Rechnungen ab Juli 2030 im grenzüberschreitenden B2B-Handel zur Pflicht. Warum Unternehmen mit DE/AT-Geschäft jetzt handeln sollten.

Die elektronische Rechnung wird EU-weit zum Standard. Mit dem Reformpaket „VAT in the Digital Age“ (ViDA) kommt die verpflichtende strukturierte E-Rechnung im grenzüberschreitenden B2B-Handel – besonders relevant für Unternehmen mit Geschäft zwischen Österreich und Deutschland.

Was ViDA vorsieht

Das ViDA-Paket wurde am 11. März 2025 formell beschlossen. Ziel ist die Digitalisierung des Mehrwertsteuersystems, die Eindämmung von Betrug und die Senkung des Verwaltungsaufwands. Kernstück ist die verpflichtende E-Rechnung nach dem europäischen Standard EN 16931.

Der zentrale Termin: 1. Juli 2030

Ab dem 1. Juli 2030 wird die E-Rechnung nach EN 16931 für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze verpflichtend, verbunden mit einer digitalen Meldung bestimmter Geschäftsvorfälle. Eine E-Rechnung im Sinne der Reform ist kein PDF, sondern ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz.

Weitere Etappen

  • 1. Juli 2028: neue Regeln für digitale Plattformen (Plattformwirtschaft)
  • 1. Juli 2030: verpflichtende E-Rechnung und digitale Meldung im EU-B2B-Handel
  • 1. Jänner 2035: Angleichung bestehender nationaler Meldesysteme an das EU-Modell

Warum jetzt handeln?

Gerade im grenzüberschreitenden Handel zwischen Österreich und Deutschland lohnt sich die frühzeitige Umstellung auf strukturierte Rechnungsformate: weniger manuelle Erfassung, geringere Fehlerquoten, schnellere Abläufe. Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung auf die E-Rechnung.

Quelle: Europäische Kommission – Taxation and Customs Union (taxation-customs.ec.europa.eu), ViDA-Paket. Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.