Mitarbeiterprämie 2024: Komplex aber Abgabenfrei

Mitarbeiterprämie 2024

Im Jahr 2024 haben Arbeitgeber erneut die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter mit einer Prämie von bis zu 3.000 Euro abgabenfrei zu motivieren. Diese Regelung ist jedoch komplizierter als die Teuerungsprämie der Vorjahre.

Lohngestaltende Vorschrift

Die Mitarbeiterprämie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen. Bei der Teuerungsprämie der Vorjahre konnten Arbeitgeber eine Prämie bis 2.000 Euro ohne weitere Voraussetzungen auszahlen, während der dritte 1.000-Euro-Betrag auf einer lohngestaltenden Vorschrift basieren musste.

Kollektivvertrag und Betriebsrat

Wenn der Arbeitgeber einem Kollektivvertrag unterliegt, muss die Mitarbeiterprämie in einer lohngestaltenden Vorschrift vorgesehen sein. Sollte der Kollektivvertrag keine entsprechende Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 enthalten, kann diese nicht abgabenfrei ausgezahlt werden.

Bestehende Regelungen in Kollektivverträgen

Einige Kollektivverträge haben bereits Regelungen zur Mitarbeiterprämie. Beispielsweise erlaubt der KV Spedition und Logistik eine Prämie von bis zu 700 Euro, während der KV Telekom-Unternehmen Prämien bis zu 1.500 Euro zulässt. Andere Kollektivverträge ermöglichen ebenfalls die Zahlung einer Mitarbeiterprämie, wobei die Höhe unterschiedlich sein kann.

Auszahlung an alle Arbeitnehmer

Das Gesetz schreibt vor, dass alle Arbeitnehmer die Möglichkeit haben müssen, die Prämie zu erhalten. Eine sachliche Differenzierung, wie zum Beispiel zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, ist jedoch zulässig.

Weitere Voraussetzungen

Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung dürfen zusammen maximal 3.000 Euro betragen. Bei einer Überschreitung dieser Grenze sind die überschreitenden Beträge sozialversicherungs-, lohnsteuer- und lohnnebenkostenpflichtig. Die Prämie muss darüber hinaus eine zusätzliche Zahlung darstellen, die bisher nicht gewährt wurde; Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind unzulässig. Außerdem muss die Auszahlung auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, weshalb die Lohnverrechnung informiert werden muss.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag genau prüfen, um festzustellen, ob eine abgabenfreie Zahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist. Zudem ist es wichtig, die konkrete Formulierung der Vereinbarung zu prüfen und gegebenenfalls Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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