Österreich dreht bei der Unternehmensbesteuerung erstmals seit Jahren wieder an der Schraube nach oben: Mit dem am 8. Juli 2026 vom Nationalrat beschlossenen Budgetbegleitgesetz 2027/2028 wird die Körperschaftsteuer für hohe Gewinne angehoben. Ab 2028 gilt für Einkommensteile über 1 Million Euro ein Satz von 24 %. Was das für Kapitalgesellschaften in Österreich – und für deutsche Unternehmen mit österreichischen Tochtergesellschaften – bedeutet.
Was genau beschlossen wurde
Die Körperschaftsteuer war in Österreich zuletzt in zwei Schritten von 25 % auf 23 % (ab 2024) gesenkt worden. Nun kommt eine Differenzierung nach Gewinnhöhe:
- Gewinne bis 1 Million Euro: weiterhin 23 %
- Gewinnanteile über 1 Million Euro: ab 2028 24 %
Die Mehreinnahmen werden mit 200 Millionen Euro im Jahr 2028 und 350 Millionen Euro im Jahr 2029 veranschlagt. Die Erhöhung ist Teil eines umfangreichen Konsolidierungspakets, mit dem Österreich das EU-Defizitverfahren bis 2028 verlassen will.
Wer betroffen ist – und wer nicht
Betroffen sind Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und andere Körperschaften mit einem steuerlichen Einkommen über 1 Million Euro pro Jahr. Für kleine und mittlere Gesellschaften ändert sich nichts: Wer unter der Millionengrenze bleibt, zahlt unverändert 23 %. Zu beachten ist, dass der erhöhte Satz nur den übersteigenden Einkommensteil trifft – es handelt sich also nicht um eine Erhöhung des gesamten Steuersatzes ab dem ersten Euro.
Der Blick über die Grenze: Österreich bleibt günstiger als Deutschland
Für deutsche Unternehmen mit österreichischen Tochtergesellschaften bleibt der Standortvorteil bestehen: In Deutschland liegt die Gesamtbelastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer je nach Hebesatz typischerweise bei rund 30 %. Österreich bewegt sich mit 23 bzw. künftig 24 % für Spitzengewinne weiterhin deutlich darunter. Auch bei der Frage, wo eine Betriebsstätte entsteht und welcher Staat besteuern darf, bleibt die Steuersatzdifferenz ein relevanter Planungsfaktor.
Weitere Maßnahmen für Unternehmen im selben Paket
Das Budgetbegleitgesetz enthält daneben weitere Punkte, die auch grenzüberschreitend tätige Unternehmen betreffen:
- Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (für Einzelunternehmen und Personengesellschaften): 2027 bis 2029 nur noch für Realinvestitionen, nicht für Wertpapiere.
- Lohnnebenkosten: Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds sinkt ab 2028 um einen Prozentpunkt auf 2,7 %.
- Paketsteuer: Ab Oktober 2026 fallen 2 Euro pro Paket an – allerdings nur für Versandhändler mit über 100 Millionen Euro Vorjahresumsatz.
- Bankenabgabe: Verlängerung des Sonderbeitrags bis 2029.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Gesellschaften, deren Ergebnis um die Millionengrenze pendelt, sollten ihre Gewinnplanung für die Jahre ab 2028 überprüfen: Zulässige Gestaltungsspielräume – etwa beim Investitionszeitpunkt, bei Abschreibungen oder Rückstellungen – können den dem 24-%-Satz unterliegenden Einkommensteil beeinflussen. Auch das Zusammenspiel mit deutschen Konzernstrukturen (Verrechnungspreise, Finanzierung, Gewinnabgrenzung) gehört auf den Prüfstand. Und: Wer in Deutschland Vorsteuern bezahlt hat, sollte die Erstattungsfrist 30. September 2026 nicht übersehen.
Häufige Fragen zur KöSt-Erhöhung
Ab wann gilt der Satz von 24 %?
Der erhöhte Satz gilt ab dem Jahr 2028 für Einkommensteile über 1 Million Euro.
Gilt die Erhöhung auch für deutsche Gesellschaften mit österreichischer Betriebsstätte?
Ja. Der in Österreich steuerpflichtige Gewinn einer Betriebsstätte unterliegt der österreichischen Körperschaftsteuer – übersteigt das zuzurechnende Einkommen 1 Million Euro, greift ab 2028 der Satz von 24 % für den übersteigenden Teil.
Ändert sich etwas an der Besteuerung von Ausschüttungen?
Nein, die Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen (27,5 %) bleibt von diesem Beschluss unberührt.
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Quellen: Parlament Österreich, Parlamentskorrespondenz Nr. 706 vom 8.7.2026; Parlamentskorrespondenz Nr. 565 vom 16.6.2026