Änderung der Liebhabereiverordnung für Vermietungen 2023

Die österreichische Regierung hat ein neues Konjunkturpaket vorgestellt, das steuerliche Erleichterungen und Fördermaßnahmen umfasst, um den Konjunktureinbruch in der Baubranche durch steigende Zinsen abzufedern. Eine wesentliche Änderung innerhalb dieses Pakets betrifft die Liebhabereiverordnung, die speziell für Vermietungen angepasst wurde.

Verlängerung der Prognosezeiträume für Liebhaberei

Die Liebhabereiverordnung unterscheidet zwischen “kleiner Vermietung” (z.B. Eigenheime und Eigentumswohnungen) und “großer Vermietung” (nicht parifizierte Gebäude). Im Rahmen des neuen Konjunkturpakets wurden die Prognosezeiträume für beide Kategorien verlängert.

Details der Verlängerung

  • Kleine Vermietung:
    • Neuer Prognosezeitraum: 25 Jahre ab der entgeltlichen Überlassung (bislang 20 Jahre)
    • Maximaler Prognosezeitraum: 28 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (bislang 23 Jahre)
  • Große Vermietung:
    • Neuer Prognosezeitraum: 30 Jahre ab der entgeltlichen Überlassung (bislang 25 Jahre)
    • Maximaler Prognosezeitraum: 33 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (bislang 28 Jahre)

Anwendungszeitraum

Die Änderungen der Prognosezeiträume gelten für Vermietungen, deren Prognosezeitraum nach dem 31. Dezember 2023 beginnt.

Hinweise und Auswirkungen

Die neuen Regelungen sollen Vermietungen attraktiver machen und die Unsicherheiten durch verkürzte Prognosezeiträume verringern. Immobilienbesitzer und Investoren sollten daher ihre vorhandenen und neuen Vermietungsprojekte hinsichtlich der neuen Prognosezeiträume überprüfen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Weiterführende Informationen

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