[wpml]

Abgabenänderungsgesetz 2024: Wichtige Steueränderungen im Überblick

Ab 2024 wichtige Änderungen: steuerfreie Lebensmittelspenden, EU-weite Kleinunternehmerregelung, neue Gruppenbesteuerung und elektronische Anträge via FinanzOnline.

Abgabenänderungsgesetz 2024 – Bedeutende Änderungen

Das Abgabenänderungsgesetz 2024 bringt mehrere wesentliche Änderungen im Steuerrecht mit sich, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Die wichtigsten Anpassungen sind nachfolgend dargestellt.

Steuerfreie Lebensmittelspenden

Ab dem 1. Januar 2024 wird eine einkommensteuerliche Steuerneutralität für die Zuwendung von Lebensmitteln an mildtätige Einrichtungen eingeführt. Der steuerliche Buchwert dieser Lebensmittel kann zukünftig als Betriebsausgaben abgezogen werden. Ab dem 1. Januar 2025 sind solche Zuwendungen auch umsatzsteuerlich befreit, wobei das Vorsteuerabzugsrecht erhalten bleibt.

Gruppenbesteuerung

Für die Gruppenbesteuerung wird eine Einschränkung der Verrechnung von vortragsfähigen Verlusten des Gruppenträgers aus Zeiten vor Wirksamwerden der Unternehmensgruppe vorgenommen. Zudem besteht ab der Veranlagung 2024 die Möglichkeit, auf die Verlustzurechnung eines ausländischen Gruppenmitglieds zu verzichten. Gruppenanträge können künftig elektronisch signiert über FinanzOnline eingebracht werden.

EU-weite Kleinunternehmerregelung ab 2025

Ab 2025 wird die "EU-Kleinunternehmerregelung" eingeführt, die es ermöglicht, die Kleinunternehmerbefreiung auch in anderen EU-Mitgliedstaaten zu nutzen. Die Jahresumsatzgrenze für diese Befreiung beträgt unionsweit 100.000 Euro. Der österreichische lokale Schwellenwert liegt bei 42.000 Euro (Bruttogrenze). Der Antrag auf die EU-Kleinunternehmerregelung muss im Ansässigkeitsstaat gestellt werden, und es besteht die Pflicht zur quartalsweisen Meldung der Umsätze.

Leistungsort bei Streaming-Leistungen

Die Regelung des Leistungsorts wird ab dem 1. Januar 2025 auf Streaming-Leistungen erweitert. Demnach gilt als Leistungsort der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt des Empfängers.

Umwandlung von "Phantom shares" auf Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen

Es besteht die Möglichkeit, "Phantom shares" bis Ende 2025 ohne Bewertung und Versteuerung auf Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen umzustellen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Änderungen in der BAO und beim Gebührengesetz

Die Bundesabgabenordnung (BAO) und das Gebührengesetz erfahren ebenfalls Änderungen. Unter anderem wird eine einmalige Nachfrist von mindestens einer Woche für Fristverlängerungsanträge bei Steuererklärungen eingeführt. Geplante Einschränkungen betreffen die Umsatzsteuer-Gutschrift-Zinsen. Zudem erfolgt eine Befreiung von Gebühren bei doppelter Vorlage von Beilagen, sowohl elektronisch als auch in Papierform.

Lohnsteuerliche Änderungen

Im Bereich der Lohnsteuer werden Freibetragsbescheide ab dem Kalenderjahr 2024 nur noch auf Antrag ausgestellt. Darüber hinaus wird die antragslose Veranlagung unter bestimmten Bedingungen ausgeweitet.

Diese Änderungen des Abgabenänderungsgesetzes 2024 sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen klarer gestalten und insbesondere Unternehmen auf EU-Ebene verbessern. Es ist ratsam, die neuen Regelungen frühzeitig in die Unternehmenspraxis zu integrieren und gegebenenfalls fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Weiterführende Links