Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer bis 30.06.2024

Die Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer bietet eine wichtige Möglichkeit zur Rückerstattung von in Drittländern entrichteten Vorsteuerbeträgen. Diese Regelung betrifft sowohl österreichische Unternehmen als auch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU und hat spezifische Fristen und Voraussetzungen.

Frist für Rückvergütung

Die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern entrichteten Vorsteuerbeträgen endet am 30. Juni 2024. Zu den betroffenen Ländern gehören unter anderem die Schweiz, die Türkei und Großbritannien. Es ist entscheidend, dass die Anträge rechtzeitig gestellt werden, da die Frist definitiv und nicht verlängerbar ist.

Antragstellung und Voraussetzungen

Österreichische Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie rechtzeitig einen Antrag stellen, um die Vorsteuerbeträge rückerstattet zu bekommen. Dies gilt auch für ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU, die ebenfalls bis zum 30. Juni 2024 einen Antrag auf Rückerstattung der österreichischen Vorsteuern für das Jahr 2023 stellen können.

Wichtige Dokumente

Die Anträge sind beim Finanzamt Graz-Stadt einzureichen. Die Antragstellung erfolgt mit dem Formular U5. Bei einer erstmaligen Antragstellung ist zusätzlich der Fragebogen Verf 18 auszufüllen. Weiterhin müssen Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen im Original dem Antrag beigefügt werden.

Unterschied zur EU-Frist

Während die Frist für die Vorsteuervergütung innerhalb der EU erst am 30. September 2024 endet, müssen Anträge innerhalb der EU elektronisch via FinanzOnline eingereicht werden. Dies stellt einen wesentlichen Unterschied zur Anwendung und Frist für Vorsteuervergütungen in Drittländern dar.

Ergänzende Informationen

Weiterführende Details und Anleitungen zur Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer finden sich auf den offiziellen Seiten des Finanzministeriums.

Fazit

Die rechtzeitige Beantragung der Vorsteuervergütung ist für Unternehmen entscheidend, um von dieser Rückerstattungsmöglichkeit zu profitieren. Arbeitgeber sollten die Fristen und notwendigen Dokumente genau beachten und gegebenenfalls frühzeitig Unterstützung in Anspruch nehmen.

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