Ferienjobs für Schüler und Studierende: Auswirkungen auf Familienleistungen
Ferienjobs bieten Schülern und Studierenden eine gute Gelegenheit, praktische Erfahrungen zu sammeln und eigenes Einkommen zu erzielen. Doch wie wirken sich diese Beschäftigungen auf die Familienleistungen aus? Die folgenden Punkte erläutern die wichtigsten Regelungen und deren Auswirkungen auf die Familienbeihilfe, den Kinderabsetzbetrag und den Familienbonus Plus.
Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag
Für Kinder in Ausbildung belaufen sich die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag auf 191,60 Euro beziehungsweise 67,80 Euro pro Monat. Somit erhalten Eltern insgesamt 259,40 Euro monatlich pro Kind. Diese Leistungen können bis zum 24. Lebensjahr des Kindes gewährt werden, in speziellen Fällen sogar bis zum 25. Lebensjahr. Bei gravierender Behinderung gibt es keine zeitliche Begrenzung.
Zuverdienst und Auswirkungen
Bis zum 19. Lebensjahr des Kindes gibt es keine Begrenzung des Zuverdienstes: Die Familienbeihilfe, der Kinderabsetzbetrag und der Familienbonus Plus sind davon nicht betroffen. Ab dem 20. Lebensjahr wird jedoch das steuerpflichtige Jahreseinkommen des Kindes relevant. Übersteigt dieses Einkommen die bisherige Zuverdienstgrenze von 15.000 Euro, wird die Familienbeihilfe entsprechend reduziert.
Anpassung der Zuverdienstgrenze
Die Bundesregierung plant eine rückwirkende Anhebung der Zuverdienstgrenze zum 1. Januar 2024. Zukünftig soll diese Grenze jährlich um den Inflationsfaktor steigen. Die Beschlussfassung im Parlament ist für Juli 2024 vorgesehen. Damit soll der finanzielle Spielraum für Schüler und Studierende bei Ferienjobs erweitert werden.
Berechnung der Zuverdienstgrenze
Für die Berechnung der Zuverdienstgrenze ist das zu versteuernde Einkommen des Kindes im betreffenden Jahr relevant. Dieses umfasst das Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge, jedoch ohne Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Waisenpensionen, Leistungen aus dem Sozialversicherungsrecht und andere nicht steuerpflichtige Einkünfte zählen nicht zum relevanten Einkommen.
Familienbonus Plus
Erhalten Eltern für ihr Kind die Familienbeihilfe, steht ihnen auch der Familienbonus Plus zu. Für Kinder ab 18 Jahren beträgt dieser 58,34 Euro monatlich, während Eltern für jüngere Kinder 166,68 Euro pro Monat erhalten.
Fazit
Eltern sollten sich genau über die geltenden Regelungen informieren, um die Auswirkungen von Ferienjobs ihrer Kinder auf die Familienleistungen korrekt einschätzen zu können. Die geplante Anhebung der Zuverdienstgrenze ab 2024 schafft zusätzliche finanzielle Spielräume, erfordert jedoch auch eine Anpassung der bisherigen Planungen.
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