Neue Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aktuelle Situation
Derzeit sind ausschließlich große Kapitalgesellschaften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.
Erweiterung der Berichtspflicht
In Kürze werden auch kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von dieser Pflicht betroffen sein.
Details zu den neuen Regelungen
Zukünftig müssen KMU umfassende Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) berichten. Diese Erweiterung soll Transparenz und Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft erhöhen.
Relevanz für KMU
Betroffene Unternehmen sollten sich jetzt auf die neuen Berichtspflichten vorbereiten. Eine gründliche Überprüfung der bestehenden internen Prozesse und Datenverarbeitung ist notwendig, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Unterstützung und Beratung
Unternehmen können professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um die neuen Berichtspflichten effizient und gesetzeskonform umzusetzen.
Fazit
Die Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf KMU stellt eine bedeutende Veränderung dar. Diese Anpassung erfordert eine rechtzeitige Vorbereitung und die Anpassung interner Prozesse.
Weiterführende Links