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Neue EORI-Nummer-Regelung ab Juni 2024: Wichtiges für Händler

Neue Antragsregelung für die EORI-Nummer ab 6. Juni 2024. Pflicht für den Handel mit Nicht-EU-Ländern. Effiziente Beantragung über Zoll-Portale.

EORI-Nummer für den Handel mit Nicht-EU-Ländern

Einführung der neuen Antragsregelung

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) dient der EU-weiten einheitlichen Identifikation von Wirtschaftsteilnehmern und ist notwendig für den Handel mit Nicht-EU-Ländern.

Neue Antragsregelung ab 6. Juni 2024

Ab dem 6. Juni 2024 müssen neue Anträge über das Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung gestellt werden. Die Beantragung kann entweder über das Zoll-Portal der EU oder direkt über das Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung erfolgen.

Bedeutung

Die Vereinheitlichung der EORI-Nummer erleichtert die Identifikation von Wirtschaftsteilnehmern im gesamten EU-Raum. Durch die obligatorische Online-Beantragung wird der Prozess modernisiert und effizienter gestaltet, was die Zukunftsfähigkeit des Handelsprozesses unterstützt.

Fazit

Unternehmen, die mit Nicht-EU-Ländern Handel betreiben, sollten sicherstellen, dass sie ihre EORI-Nummer über das entsprechende Portal beantragen, um ab dem 6. Juni 2024 konform zu sein.

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