EORI-Nummer für den Handel mit Nicht-EU-Ländern
Einführung der neuen Antragsregelung
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) dient der EU-weiten einheitlichen Identifikation von Wirtschaftsteilnehmern und ist notwendig für den Handel mit Nicht-EU-Ländern.
Neue Antragsregelung ab 6. Juni 2024
Ab dem 6. Juni 2024 müssen neue Anträge über das Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung gestellt werden. Die Beantragung kann entweder über das Zoll-Portal der EU oder direkt über das Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung erfolgen.
Bedeutung
Die Vereinheitlichung der EORI-Nummer erleichtert die Identifikation von Wirtschaftsteilnehmern im gesamten EU-Raum. Durch die obligatorische Online-Beantragung wird der Prozess modernisiert und effizienter gestaltet, was die Zukunftsfähigkeit des Handelsprozesses unterstützt.
Fazit
Unternehmen, die mit Nicht-EU-Ländern Handel betreiben, sollten sicherstellen, dass sie ihre EORI-Nummer über das entsprechende Portal beantragen, um ab dem 6. Juni 2024 konform zu sein.
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