Die Bestimmung des Leistungsorts bei Eintrittsberechtigung und Teilnahmegebühren von Veranstaltungen ist von entscheidender Bedeutung für die umsatzsteuerliche Einordnung, insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext.
Steuerliche Einordnung bei grenzüberschreitenden Veranstaltungen
Physische Anwesenheit und Veranstaltungskategorie
Die physische Anwesenheit ist ein grundlegendes Kriterium für die umsatzsteuerliche Betrachtung von Veranstaltungen. Die Unterscheidung zwischen öffentlich zugänglichen und auf einen bestimmten Personenkreis beschränkten Veranstaltungen ist ebenfalls maßgeblich.
Veranstaltungen – Allgemein zugänglich
Öffentlich zugängliche Veranstaltungen sind durch Eintrittsgeld und die Notwendigkeit der Anwesenheit vor Ort gekennzeichnet und stehen ohne Begrenzung jedem offen. Hierbei wird zwischen Teilnehmern, die Nichtunternehmer (B2C) sind, und Unternehmern (B2B) unterschieden. Für Nichtunternehmer gelten diese als tätigkeitsorientierte Leistungen. Für Unternehmer hingegen sind diese als veranstaltungsorientierte Leistungen zu betrachten. Unternehmern wird unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Vorsteuererstattung eingeräumt.
Veranstaltungen – Abgegrenzter Personenkreis
Veranstaltungen, die auf einen spezifisch definierten Personenkreis beschränkt sind, weisen unterschiedliche steuerliche Merkmale auf. Für Nichtunternehmer (B2C) gelten sie ebenfalls als tätigkeitsorientierte Leistungen, während für Unternehmer (B2B) die Leistung am Empfängerort steuerbar ist. Praxisbeispiele hierfür sind Inhouse-Seminare und spezifische Lehrgänge, die häufig in diesem Kontext anzutreffen sind.
Zusätzliche Informationen
Die Möglichkeit einer Vorsteuerrückerstattung besteht in der Regel für spezifische, nicht öffentliche Veranstaltungen, die an ein spezielles Fachpublikum gerichtet sind. In Bezug auf umsatzsteuerliche Besonderheiten, wie beispielsweise Dreiecksgeschäfte und Muster-Spezialvollmachten, besteht gegebenenfalls weiterer Informationsbedarf, um die korrekte steuerliche Behandlung sicherzustellen.
Insgesamt ist es für Unternehmen essenziell, die unterschiedlichen Kategorien von Veranstaltungen und ihre umsatzsteuerlichen Implikationen sorgfältig zu prüfen, um eine korrekte steuerliche Behandlung sicherzustellen.


