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Trinkgeldpauschale ab 2026: Bundesweit einheitliche Beträge in Österreich

Ab 1. Jänner 2026 gelten in Österreich bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen. Was Betriebe – auch mit Personal über die Grenze – zur Sozialversicherung wissen müssen.

In vielen Dienstleistungsbranchen sind Trinkgelder ein fester Einkommensbestandteil. Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung war bisher uneinheitlich geregelt. Mit 1. Jänner 2026 werden die Trinkgeldpauschalen in Österreich bundesweit vereinheitlicht.

Was sich ab 2026 ändert

Bisher wurden die Trinkgeldpauschalen in den Bundesländern für einzelne Branchen unterschiedlich festgesetzt. Ab 1. Jänner 2026 gelten stattdessen bundesweit einheitliche Pauschalbeträge – mit jährlicher Aufwertung bis 2028 und erstmaliger Indexierung ab 2029.

Steuer und Sozialversicherung im Überblick

Steuerlich sind ortsübliche Trinkgelder von dritter Seite unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, auch im Rahmen eines Tronc-Systems. In der Sozialversicherung unterliegen Trinkgelder hingegen der Beitragspflicht – dafür wurden die nun vereinheitlichten Pauschalbeträge geschaffen.

Besonders relevant für grenzüberschreitend tätige Betriebe

Wer Personal in Österreich beschäftigt, aber auch in Deutschland tätig ist, sollte die unterschiedlichen nationalen Regelungen kennen. Für die österreichische Lohnverrechnung sind ab 2026 die einheitlichen Pauschalen maßgeblich.

Unser Rat

Wir stellen sicher, dass Ihre österreichische Lohnverrechnung korrekt auf die neuen Pauschalen eingestellt ist – und behalten bei grenzüberschreitendem Personaleinsatz beide Seiten im Blick.

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (wko.at), Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at). Stand: März 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.