In vielen Dienstleistungsbranchen sind Trinkgelder ein fester Einkommensbestandteil. Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung war bisher uneinheitlich geregelt. Mit 1. Jänner 2026 werden die Trinkgeldpauschalen in Österreich bundesweit vereinheitlicht.
Was sich ab 2026 ändert
Bisher wurden die Trinkgeldpauschalen in den Bundesländern für einzelne Branchen unterschiedlich festgesetzt. Ab 1. Jänner 2026 gelten stattdessen bundesweit einheitliche Pauschalbeträge – mit jährlicher Aufwertung bis 2028 und erstmaliger Indexierung ab 2029.
Steuer und Sozialversicherung im Überblick
Steuerlich sind ortsübliche Trinkgelder von dritter Seite unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, auch im Rahmen eines Tronc-Systems. In der Sozialversicherung unterliegen Trinkgelder hingegen der Beitragspflicht – dafür wurden die nun vereinheitlichten Pauschalbeträge geschaffen.
Besonders relevant für grenzüberschreitend tätige Betriebe
Wer Personal in Österreich beschäftigt, aber auch in Deutschland tätig ist, sollte die unterschiedlichen nationalen Regelungen kennen. Für die österreichische Lohnverrechnung sind ab 2026 die einheitlichen Pauschalen maßgeblich.
Unser Rat
Wir stellen sicher, dass Ihre österreichische Lohnverrechnung korrekt auf die neuen Pauschalen eingestellt ist – und behalten bei grenzüberschreitendem Personaleinsatz beide Seiten im Blick.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (wko.at), Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at). Stand: März 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.