Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit langen Arbeitswegen bringt 2026 eine spürbare Entlastung: Der Pendlereuro wird deutlich angehoben. Damit gleicht der Gesetzgeber teilweise den Wegfall des Klimabonus aus.
Der Pendlereuro wird verdreifacht
Als teilweiser Ausgleich für die Abschaffung des Klimabonus wird der Pendlereuro ab 1. Jänner 2026 von 2 Euro auf 6 Euro pro Kilometer angehoben. Er steht zusätzlich zum Pendlerpauschale zu und wird als Absetzbetrag direkt von der Steuer abgezogen.
Höhere SV-Rückerstattung
Für Beschäftigte mit Anspruch auf Pendlerpauschale steigt die maximale Sozialversicherungs-Rückerstattung von 608 Euro auf 737 Euro für 2025 und auf 750 Euro ab 2026. Davon profitieren besonders Bezieher niedriger Einkommen.
Hinweis für Grenzgänger
Bei grenzüberschreitender Beschäftigung zwischen Österreich und Deutschland ist die Zuordnung des Besteuerungsrechts entscheidend. Ob und wie der Pendlereuro zur Anwendung kommt, hängt von der konkreten Konstellation ab – hier lohnt sich eine individuelle Prüfung.
Unser Tipp
Wir sorgen dafür, dass Pendlerpauschale und Pendlereuro in Ihrer Veranlagung korrekt berücksichtigt werden – auch in grenzüberschreitenden Fällen.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (wko.at), Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at). Stand: März 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.