Elektro-Firmenautos sind weit verbreitet. Wird das arbeitgebereigene E-Fahrzeug zu Hause geladen, stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber die Stromkosten steuerfrei ersetzen kann. Für 2026 gibt es aktualisierte Werte.
Der steuerfreie Ladekostenersatz 2026
Der maximale steuerfreie Kostenersatz des Arbeitgebers für das Laden des arbeitgebereigenen Elektrofahrzeugs im Privatbereich des Arbeitnehmers beträgt 2026 32,806 Cent je kWh. Voraussetzung ist, dass die geladene Menge dem Firmenfahrzeug nachweislich zugeordnet werden kann – etwa über eine Wallbox mit Messfunktion.
Wichtige Änderung beim Pauschalbetrag
Der bisher mögliche pauschale Ladekostenersatz von 30 Euro pro Monat ist ab 2026 nicht mehr möglich, wenn die Zuordnung der Lademenge zum Firmenauto nicht sichergestellt ist. Die technische Erfassung der geladenen Strommenge gewinnt damit an Bedeutung.
Was Arbeitgeber jetzt tun sollten
- Sicherstellen, dass die Lademenge dem Firmenfahrzeug eindeutig zugeordnet werden kann
- Wallbox-Lösungen mit Messfunktion prüfen
- Die Abrechnung an den aktuellen kWh-Wert anpassen
Unser Rat
Wir helfen Ihnen, den Ladekostenersatz für Ihre Elektro-Firmenfahrzeuge korrekt und steuerfrei abzurechnen und die notwendigen Nachweise sauber zu dokumentieren.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (wko.at), Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at). Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.


