Für Beschäftigte, die im Grenzgebiet zwischen Österreich und Deutschland arbeiten, hat sich die steuerliche Lage spürbar verbessert. Seit 1. Jänner 2024 ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den beiden Staaten neu gefasst – mit klaren Regeln für das mittlerweile weit verbreitete Homeoffice. Wer grenzüberschreitend tätig ist, sollte die neuen Spielregeln kennen.
Wer gilt als Grenzgänger?
Als Grenzgänger im Sinne des DBA gilt, wer seinen Hauptwohnsitz nahe der Grenze hat, seine unselbständige Tätigkeit üblicherweise nahe der Grenze ausübt und arbeitstäglich dorthin zurückkehrt. Maßgeblich ist eine Grenzzone von je 30 Kilometern beiderseits der Grenze. Für Grenzgänger steht das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zu – also dem Wohnsitzstaat.
Die 45-Tage-Toleranzregelung
Die Grenzgängereigenschaft geht nicht automatisch verloren, wenn einmal nicht zurückgependelt wird. Vereinbart ist eine Toleranz: Sie bleibt erhalten, solange an maximal 45 Arbeitstagen im Kalenderjahr nicht zum Wohnsitz zurückgekehrt und/oder außerhalb der Grenzzone gearbeitet wird. Arbeitstage über diese 45 Tage hinaus, die außerhalb der Grenzzone verbracht werden, sind für die Grenzgängerregelung schädlich.
Neu seit 2024: Homeoffice ist kein schädlicher Tag mehr
Die zentrale Erleichterung: Arbeitstage im Homeoffice sind keine schädlichen Nichtrückkehrtage mehr. Das Besteuerungsrecht wird dem Ansässigkeitsstaat zugeteilt, wenn der Hauptwohnsitz nahe der Grenze liegt und die Tätigkeit üblicherweise nahe der Grenze ausgeübt wird. Dabei ist unerheblich, ob im Homeoffice in der Grenzzone des Wohnsitzstaates oder in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers in der Grenzzone des anderen Staates gearbeitet wird.
Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer dokumentieren sollten
In der Praxis empfiehlt sich eine saubere Aufzeichnung der Arbeitstage – insbesondere jener Tage, die außerhalb der Grenzzone verbracht werden. So lässt sich die 45-Tage-Grenze belegen und die korrekte Zuordnung des Besteuerungsrechts nachweisen. Bei Beschäftigungsverhältnissen mit Deutschlandbezug ist außerdem die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung (A1-Bescheinigung) zu beachten.
Häufige Fragen
Zählt jeder Homeoffice-Tag zur 45-Tage-Grenze?
Nein. Homeoffice in der Grenzzone des Wohnsitzstaates gilt nicht als schädlicher Nichtrückkehrtag. Schädlich sind vor allem Arbeitstage außerhalb der Grenzzone.
Was passiert, wenn die 45 Tage überschritten werden?
Wird die Grenze überschritten, entfällt die Grenzgängereigenschaft und die Besteuerung richtet sich nach den allgemeinen DBA-Regeln (Tätigkeitsstaatsprinzip mit 183-Tage-Regel).
Gilt das auch für Beschäftigte aus Deutschland, die in Österreich arbeiten?
Die Grenzgängerregelung wirkt in beide Richtungen; entscheidend sind Wohnsitz und übliche Tätigkeit innerhalb der Grenzzone.
Quelle: DBA Österreich–Deutschland (Fassung ab 1.1.2024); WKO, Besteuerung von Dienstnehmereinkünften nach dem DBA mit Deutschland; BMF. Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.


