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Krypto-Meldepflicht ab 2026: DAC8 bringt den automatischen Datenaustausch zwischen Deutschland und Österreich

Seit 1.1.2026 müssen Krypto-Dienstleister Transaktionen ihrer Kunden erfassen und melden – der Datenaustausch läuft EU-weit, auch zwischen Deutschland und Österreich. Was Anleger mit grenzüberschreitenden Krypto-Geschäften jetzt wissen müssen.

Mit der EU-Richtlinie DAC8 (Richtlinie (EU) 2023/2226) und dem OECD-Standard CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) wird der internationale Informationsaustausch auf Kryptowerte ausgeweitet. Österreich hat die Vorgaben mit dem Krypto-Meldepflichtgesetz im Rahmen des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 umgesetzt. Seit dem 1. Jänner 2026 gelten damit umfassende Identifikations-, Dokumentations- und Meldepflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen – mit direkten Folgen für Anleger in Deutschland und Österreich.

Wer muss melden?

Meldepflichtig sind primär Rechtsträger, die nach der MiCA-Verordnung Krypto-Dienstleistungen erbringen dürfen – also insbesondere Krypto-Börsen, Broker und Verwahrstellen. Sie müssen ihre Kunden identifizieren (inklusive Steueransässigkeit und Steuernummer) und deren Transaktionen dokumentieren.

Was wird gemeldet?

Jährlich zu melden sind insbesondere:

  • Tauschgeschäfte zwischen Kryptowerten und Fiat-Währungen (Kauf und Verkauf gegen Euro & Co),
  • Tauschgeschäfte zwischen verschiedenen Kryptowerten (z. B. Bitcoin gegen Ether),
  • bestimmte Zahlungstransaktionen mit Kryptowerten.

Die Meldung erfolgt elektronisch an das BMF, jeweils bis 31. Juli des Folgejahres – erstmals bis 31. Juli 2027 für den Meldezeitraum 2026.

Grenzüberschreitender Austausch: DE/AT besonders relevant

Der Kern von DAC8 ist der automatische Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Das bedeutet konkret:

  • Nutzt eine in Österreich ansässige Person eine deutsche oder andere EU-Krypto-Plattform, erhält die österreichische Finanzverwaltung die Transaktionsdaten automatisch – und umgekehrt.
  • Auch wer seinen Wohnsitz zwischen Deutschland und Österreich verlegt hat, muss damit rechnen, dass historische Ansässigkeitsangaben und Transaktionen abgeglichen werden.
  • Der erste Austausch erfolgt im Laufe des Jahres 2027 für die Daten des Jahres 2026.

Steuerliche Einordnung: Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland

Österreich

Einkünfte aus Kryptowährungen zählen seit der Ökosozialen Steuerreform zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen grundsätzlich dem Sondersteuersatz von 27,5 %. Der Tausch von Krypto zu Krypto ist dabei steuerneutral, erst die Realisierung gegen Fiat oder Waren löst die Besteuerung aus.

Deutschland

In Deutschland gelten Kryptowährungen im Privatvermögen weiterhin als privates Veräußerungsgeschäft: Nach einer Haltefrist von einem Jahr sind Gewinne steuerfrei, innerhalb der Frist greift der persönliche Einkommensteuersatz. Auch der Tausch zwischen Kryptowährungen gilt in Deutschland als Veräußerung.

Gerade bei Umzügen zwischen den beiden Ländern oder bei Konten auf Plattformen im jeweils anderen Staat ist die korrekte Zuordnung entscheidend – die Finanzverwaltungen können die gemeldeten Daten künftig direkt mit den Steuererklärungen abgleichen.

Was Anleger jetzt tun sollten

  • Vollständige Dokumentation aller Krypto-Transaktionen sicherstellen – auch aus früheren Jahren.
  • Prüfen, ob bisherige Krypto-Einkünfte in der richtigen Höhe und im richtigen Staat erklärt wurden.
  • Bei Lücken in der Vergangenheit rechtzeitig handeln: Eine Offenlegung vor Entdeckung durch die Behörden kann finanzstrafrechtliche Folgen deutlich reduzieren.

FAQ

Werden auch Wallets ohne Anbieter (Self-Custody) gemeldet?

Die Meldepflicht trifft Krypto-Dienstleister. Transfers auf eigene Wallets können aber als Transaktion beim Dienstleister sichtbar sein und Rückfragen auslösen.

Betrifft die Meldepflicht auch Altbestände?

Gemeldet werden Transaktionen ab dem Meldezeitraum 2026. Die Finanzverwaltung kann aus diesen Daten aber Rückschlüsse auf frühere Jahre ziehen.

Quellen: EU-Kommission – DAC8; Richtlinie (EU) 2023/2226; Krypto-Meldepflichtgesetz (Betrugsbekämpfungsgesetz 2025, RIS)