2024 Steuerfrei: Freiwilligenpauschale für Ehrenamt
Seit Beginn des Jahres 2024 ist es für gemeinnützige Organisationen möglich, ihren ehrenamtlich Tätigen eine einkommensteuerfreie Pauschale zu zahlen.
Steuerfreie Zahlungen gelten für Vereine und andere Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Ziele unterstützen. Die Arbeit muss auf ehrenamtlicher und freiwilliger Basis stattfinden, außerhalb eines festen Dienstverhältnisses.