Die Möglichkeit, Spenden steuerlich geltend zu machen, ergibt sich nicht automatisch. Gemeinnützige Organisationen müssen selbst die Initiative ergreifen, um von dieser Steuervergünstigung profitieren zu können.
Früher war diese Begünstigung auf bestimmte Organisationen beschränkt, jetzt jedoch können alle gemeinnützigen Organisationen, die seit mindestens einem Jahr bestehen, einen Antrag stellen, um in die Liste für Spendenabsetzbarkeit aufgenommen zu werden. Ein entsprechendes Antragsformular wird von der Finanzverwaltung im April bereitgestellt. Der Zeitraum für den Erstantrag im Jahr 2024 wird voraussichtlich bis Ende Juni reichen.